Wahlen zum Kreistag des Werra-Meißner-Kreises am 14. März 2021; hier: Ausscheiden und Nachrücken von Vertretern

Die Kreistagsabgeordnete der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 

          Frau Helena Pfingst, Schulstraße 14, 37287 Wehretal

hat nach § 33 Abs. 1 Nr. 1 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 197), zuletzt geändert durch Gesetz vom 08.12.2021 (GVBl. S. 871) mit Wirkung vom 31.01.2025 auf ihren Sitz im Kreistag des Werra-Meißner-Kreises verzichtet. Gemäß § 34 Abs. 3 KWG habe ich festgestellt, dass Frau Pfingst mit Ablauf des 31.01.2025 aus dem Kreistag ausscheidet. Gleichzeitig habe ich festgestellt, dass gemäß § 34 Abs. 1 und 3 KWG als nächster noch nicht berufene Bewerberin mit den meisten Stimmen des Wahlvorschlages der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

          Frau Anke Strube, Bismarckstraße 23, 37269 Eschwege

mit Wirkung vom 01.02.2025 in den Kreistag nachgerückt.

Im Nachrückverfahren bleiben die folgenden Bewerber nach § 34 Abs. 2 Nr. 1 und 2 KWG unberücksichtigt, da sie mir gegenüber auf ihre Anwartschaft nach § 34 Abs. 2 Nr. 2 KWG verzichtet haben:

          Herr Max Wurdinger, Reichensächser Str. 11, 37269 Eschwege

          Frau Susanne Rundshagen, Heimstättenweg 4, 37213 Witzenhausen

Nach § 34 Abs. 4 i.V.m. § 25 KWG kann jeder Wahlberechtigte des Werra-Meißner-Kreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen vom Tage dieser Bekanntmachung ab gegen diese Feststellungen Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn mindestens 100 Wahlberechtigte unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei mir einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Eschwege, den 14. Januar 2025

Der Kreiswahlleiter

für die Kommunalwahlen

im Werra-Meißner-Kreis

Bahnhofstr. 15, 37269 Eschwege

gez. Thomas Naumann