Wahlen zum Kreistag des Werra-Meißner-Kreises am 14. März 2021; hier: Ausscheiden und Nachrücken von Vertretern

Die Kreistagsabgeordnete der Partei FREIE WÄHLER 

 

           Frau Beate Oetzel, Bilsteinstraße 35, 37216 Witzenhausen

 

hat nach § 33 Abs. 1 Nr. 1 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 197), zuletzt geändert durch Gesetz vom 08.12.2021 (GVBl. S. 871) mit Wirkung vom 10.12.2025 auf ihren Sitz im Kreistag des Werra-Meißner-Kreises verzichtet. Gemäß § 34 Abs. 3 KWG habe ich festgestellt, dass Frau Oetzel mit Ablauf des 10.12.2025 aus dem Kreistag ausscheidet. Gleichzeitig habe ich festgestellt, dass gemäß § 34 Abs. 1 und 3 KWG als nächste noch nicht berufene Bewerberin mit den meisten Stimmen des Wahlvorschlages der Partei FREIE WÄHLER

 

            Frau Uda Jilg-Dahmen, Heiligenhof 12, 37235 Hessisch Lichtenau

 

mit Wirkung vom 11.12.2025 in den Kreistag nachgerückt.

 

Nach § 34 Abs. 4 i.V.m. § 25 KWG kann jeder Wahlberechtigte des Werra-Meißner-Kreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen vom Tage dieser Bekanntmachung ab gegen diese Feststellungen Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn mindestens 100 Wahlberechtigte unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei mir einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

 

Eschwege, den 15. Dezember 2025

Der Kreiswahlleiter

für die Kommunalwahlen

im Werra-Meißner-Kreis

Bahnhofstr. 15, 37269 Eschwege

 

gez. Thomas Naumann