Wahlen zum Kreistag des Werra-Meißner-Kreises am 14. März 2021; hier: Ausscheiden und Nachrücken von Vertretern

Die Kreistagsabgeordnete der Alternative für Deutschland (AfD)

 

         Frau Antje Rudolph, 37299 Weißenborn

 

hat nach § 33 Abs. 1 Nr. 1 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 197), zuletzt geändert durch Gesetz vom 08.12.202 (GVBl. S. 871) mit Ablauf des 31.03.2022 auf ihren Sitz im Kreistag des Werra-Meißner-Kreises verzichtet. Gemäß § 34 Abs. 3 KWG habe ich festgestellt, dass Frau Rudolph mit Ablauf des 31.03.2022 aus dem Kreistag ausscheidet. Gleichzeitig habe ich festgestellt, dass gemäß § 34 Abs. 1 und 3 KWG als nächster noch nicht berufener Bewerber mit den meisten Stimmen des Wahlvorschlages der AfD

 

         Herr Gerhard Baumann, 37213 Witzenhausen

 

mit Wirkung vom 01.04.2022 in den Kreistag nachrückt.

 

Nach § 34 Abs. 4 i.V.m. § 25 KWG kann jeder Wahlberechtigte des Werra-Meißner-Kreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen vom Tage dieser Bekanntmachung ab gegen diese Feststellungen Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn mindestens 100 Wahlberechtigte unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei mir einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

 

Eschwege, den 22. März 2022

 

Der stellvertretende Kreiswahlleiter

für die Kommunalwahlen

im Werra-Meißner-Kreis

Bahnhofstr. 15, 37269 Eschwege

 

gez. Naumann