Wahlen zum Kreistag des Werra-Meißner-Kreises am 15. März 2026; hier: Ausscheiden und Nachrücken von Vertretern

Der Kreistagsabgeordnete der Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)

Herr Stefan Happel, wohnhaft in 37269 Eschwege

hat nach § 33 Abs. 1 Nr. 1 KWG auf seinen Sitz im Kreistag des Werra-Meißner-Kreises verzichtet. Gemäß § 34 Abs. 3 KWG habe ich festgestellt, dass Herr Happel aus dem Kreistag ausgeschieden ist. Gleichzeitig habe ich festgestellt, dass gemäß § 34 Abs. 1 und 3 KWG als nächster noch nicht berufene Bewerber mit den meisten Stimmen des Wahlvorschlages der CDU

         Herr Fabian Eberhardt, wohnhaft in 37287 Wehretal

in den Kreistag nachgerückt ist.

 

Der Kreistagsabgeordnete der Alternative für Deutschland (AfD)

Herr Lukas Gesang, wohnhaft in 37287 Waldkappel

hat nach § 33 Abs. 1 Nr. 1 KWG auf seinen Sitz im Kreistag des Werra-Meißner-Kreises verzichtet. Gemäß § 34 Abs. 3 KWG habe ich festgestellt, dass Herr Gesang aus dem Kreistag ausgeschieden ist. Gleichzeitig habe ich festgestellt, dass gemäß § 34 Abs. 1 und 3 KWG als nächster noch nicht berufene Bewerber mit den meisten Stimmen des Wahlvorschlages der AfD

         Herr Reinhard Eilenberger, wohnhaft in 37235 Hessisch Lichtenau

in den Kreistag nachgerückt ist.

 

Die Kreistagsabgeordnete der FREIE WÄHLER (FREIE WÄHLER)

Frau Nicole Rathgeber, wohnhaft in 37276 Meinhard

hat nach § 33 Abs. 1 Nr. 1 KWG auf ihren Sitz im Kreistag des Werra-Meißner-Kreises verzichtet. Gemäß § 34 Abs. 3 KWG habe ich festgestellt, dass Frau Rathgeber aus dem Kreistag ausgeschieden ist. Gleichzeitig habe ich festgestellt, dass gemäß § 34 Abs. 1 und 3 KWG als nächster noch nicht berufene Bewerber mit den meisten Stimmen des Wahlvorschlages FREIE WÄHLER

            Herr Waldemar Rescher, wohnhaft in 37215 Witzenhausen

in den Kreistag nachgerückt ist.

 

Nach § 34 Abs. 4 i.V.m. § 25 KWG kann jeder Wahlberechtigte des Werra-Meißner-Kreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen vom Tage dieser Bekanntmachung ab gegen diese Feststellungen Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn mindestens 100 Wahlberechtigte unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei mir einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Eschwege, den 23. April 2026

Der Kreiswahlleiter

für die Kommunalwahlen

im Werra-Meißner-Kreis

Bahnhofstr. 15, 37269 Eschwege

gez. Thomas Naumann