Wahlen zum Kreistag des Werra-Meißner-Kreises am 15. März 2026; hier: Ausscheiden und Nachrücken von Vertretern

Der Kreistagsabgeordnete der FREIE WÄHLER (FREIE WÄHLER)

         Herr Stephan Schmelz, wohnhaft in 36205 Sontra

hat nach § 33 Abs. 1 Nr. 1 KWG auf seinen Sitz im Kreistag des Werra-Meißner-Kreises verzichtet. Gemäß § 34 Abs. 3 KWG habe ich festgestellt, dass Herr Schmelz aus dem Kreistag ausgeschieden ist. Gleichzeitig habe ich festgestellt, dass gemäß § 34 Abs. 1 und 3 KWG als nächster noch nicht berufene Bewerber mit den meisten Stimmen des Wahlvorschlages der FREIE WÄHLER

         Herr Ramon Menthe, wohnhaft in 37276 Meinhard

in den Kreistag nachgerückt ist.

Nach § 34 Abs. 4 i.V.m. § 25 KWG kann jeder Wahlberechtigte des Werra-Meißner-Kreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen vom Tage dieser Bekanntmachung ab gegen diese Feststellungen Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn mindestens 100 Wahlberechtigte unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei mir einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Eschwege, den 14.08.2026

Der Kreiswahlleiter

für die Kommunalwahlen

im Werra-Meißner-Kreis

Bahnhofstr. 15, 37269 Eschwege

 

gez. Thomas Naumann