Wahlen zum Kreistag des Werra-Meißner-Kreises am 27. März 2011

hier: Ausscheiden und Nachrücken von Vertretern

Der gewählte Bewerber der Freien Demokratischen Partei – FDP –, Herr Henry Thiele ist an der Mitgliedschaft im Kreistag des Werra-Meißner-Kreises aufgrund von § 36 Abs. 2 der Hessischen Landkreisordnung (HKO) in der Fassung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 183), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.03.2010 (GVBl. I S. 119) gehindert. Gemäß § 23 Abs. 2 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.03.2010 (GVBl. I S. 119), gilt daher seine Rechtsstellung als Kreistagsabgeordneter rückwirkend als nicht erworben. Ich stelle hiermit nach § 34 Abs. 1 und 3 KWG fest, dass als nächste noch nicht berufene Bewerberin mit den meisten Stimmen des Wahlvorschlags der Freien Demokratischen Partei – FDP –             Frau Ute Lorenz-Roth                Birkenhof 1                37281 Wanfried

in den Kreistag nachgerückt ist.

Nach § 34 Abs. 4 i.V.m. § 25 KWG kann jeder Wahlberechtigte des Werra-Meißner-Kreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen vom Tage dieser Bekanntmachung ab gegen diese Feststellungen Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn mindestens 100 Wahlberechtigte unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei mir einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Eschwege, den 15. April 2011
Die Kreiswahlleiterin für die Kommunalwahlen  im Werra-Meißner-Kreis
Bahnhofstr. 15, 37269 Eschwege
A. Möller