Wahlen zum Kreistag des Werra-Meißner-Kreises am 27. März 2011; hier: Ausscheiden und Nachrücken von Vertretern

Die Kreistagsabgeordnete der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU)

Frau Angela Fischer, Am Markt 15/16, 37213 Witzenhausen

hat durch schriftliche Erklärung nach § 33 Abs. 1 Nr. 1 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.12.2011 (GVBl. I S. 786) auf ihren Sitz im Kreistag verzichtet. Gemäß § 34 Abs. 3 KWG habe ich ihr Ausscheiden aus dem Kreistag des Werra-Meißner-Kreises festgestellt. Gleichzeitig habe ich festgestellt, dass gemäß § 34 Abs. 1 und 3 KWG als nächster noch nicht berufener Bewerber mit den meisten Stimmen des Wahlvorschlags der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU)

Herr Matthias Dix, Am Warteberg 12, 37297 Berkatal

in den Kreistag nachgerückt ist.

Nach § 34 Abs. 4 i.V.m. § 25 KWG kann jeder Wahlberechtigte des Werra-Meißner-Kreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen vom Tage dieser Bekanntmachung ab gegen diese Feststellungen Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn mindestens 100 Wahlberechtigte unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei mir einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Eschwege, den 7. Januar 2013

Die Kreiswahlleiterin
für die Kommunalwahlen
im Werra-Meißner-Kreis
Bahnhofstr. 15, 37269 Eschwege


A. Möller