Wahlergebnis der Wahl zur Landrätin / zum Landrat des Werra-Meißner-Kreises

Der Kreiswahlausschuss hat in seiner Sitzung am 12.11.2021 das Wahlergebnis der Stichwahl der Landrätin oder des Landrats des Werra-Meißner-Kreis am 07.11.2021 festgestellt, das hiermit gemäß § 73 der Kommunalwahlordnung (KWO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.03.2000 (GVBl 1 S. 198, 233), zuletzt geändert durch Verordnung vom 25.05.2020 (GVBl. S. 367), bekannt gegeben wird:

 

Zahl der Wahlberechtigten:                        81.926

Zahl der Wählerinnen und Wähler:            32.677

Ungültige Stimmen:                                          145

Gültige Stimmen:                                         32.532

 

Von den gültigen Stimmen entfielen auf

 

1) Lenze, Friedel, Sozialdemokratische Partei Deutschlands                 13.098 Stimmen

2) Rathgeber, Nicole, FREIE WÄHLER                                                         19.434 Stimmen

 

Der Kreiswahllauschuss stellte somit fest, dass die Bewerberin Nicole Rathgeber von den abgegebenen gültigen Stimmen die höchste Stimmenzahl erhalten hat und somit zur Landrätin des Werra-Meißner-Kreises gewählt ist. Die Amtszeit beginnt ab dem 01.01.2022.

 

Gegen die Gültigkeit der Wahl kann nach § 25 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 197), zuletzt geändert durch Gesetz vom 07.05.2020 (GVBl. S. 318,) jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen. Gegen die Gültigkeit der Wahl kann nach § 49 Satz 1 KWG auch jeder Bewerber, der an der Wahl teilgenommen hat, nach Maßgabe des § 25 KWG Einspruch erheben.

 

Eschwege, den 12. November 2021

 

Die Kreiswahlleiterin

für die Kommunalwahlen

im Werra-Meißner-Kreis

gez. A. Möller