Wasserverband Losse - Feststellungsvermerk zum Wirtschaftsplan 2020

W A S S E R V E R B A N D   L O S S E

 

Feststellungsvermerk zum Wirtschaftsplan 2020

 

Aufgrund des § 65 des Wasserverbandsgesetzes (WVG) vom 12. Februar 1991 (BGBl. I S. 405), das durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Mai 2002 (BGBl. I S. 1578) geändert worden ist, des § 115 Abs. 3 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.06.2018 (GVBl. I S. 291) und § 15 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes) vom 09.06.1989 (GVBl. I S. 154), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 14.07.2016 (GVBl. I S. 121) hat die Verbandsversammlung am 12. November 2019 folgende Feststellungen getroffen:

 

 

§ 1

 

Der Wirtschaftsplan wird für das Haushaltsjahr 2020

 

im Erfolgsplan

bei den Erträgen auf                                                162.150 €

bei den Aufwendungen auf                                   135.350 €

 

im Vermögensplan

bei den Erträgen auf                                                647.000 €

bei den Aufwendungen auf                                   647.000 €

 

 

festgesetzt.

 

Ein Stellenplan ist zurzeit nicht erforderlich.

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsplan 2020 zur Finanzierung von Investitionen erforderlich ist, wird auf 582.000 € festgesetzt.

 

§ 3

 

Kassenkredite werden nicht veranschlagt.

 

§ 4

 

Die Beiträge der Verbandsmitglieder ergeben sich aus dem gemäß § 31 der Satzung für das Haushaltsjahr 2020 aufzustellenden Beitragsbuch.

 

 

§ 5

 

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.

 

 

Kaufungen, 28.01.2020

 

WASSERVERBAND LOSSE

Arnim Roß

Verbandsvorsteher

 

 

 

Bekanntmachung des Wirtschaftsplans für das Wirtschaftsjahr 2020

Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2020 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die nach dem § 103 i.V.m. § 115 Abs. 3 der HGO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in § 2 ist erteilt.

Die Genehmigung folgt am Ende dieser Bekanntmachung

 

Der Wirtschaftsplan 2020 liegt zur Einsichtnahme von Freitag, 7. Februar bis einschließlich Montag, 17. Februar 2020 im Rathaus, Ortsteil Oberkaufungen, Dachgeschoss, Verbandskasse, Zimmer 301 während der Geschäftszeiten öffentlich aus.

 

Kaufungen, den 28.01.2020

 

WASSERVERBAND LOSSE

Arnim Roß

Verbandsvorsteher

 

 

Regierungspräsidium Kassel

 

 

Zustimmung

 

 

Gemäß § 75 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände vom 12.02.1991 (BGBl. 1991 Nr. 11 S. 405) in Verbindung mit dem Hessischen Ausführungsgesetz zum Wasserverbandsgesetz vom 16.11.1995 (GVBl. 1995 Nr. 22 S. 503) erteile ich hiermit

 

dem Wasserverband Losse

 

meine Zustimmung zur Inanspruchnahme des in § 2 des Feststellungsvermerkes zum Wirtschaftsplan festgesetzten Höchstbetrages der Investitionskredite von

 

-- 582.000 EUR --

 

(in Worten: „Fünfhundertzweiundachtzigtausend Euro“).

 

 

RP – Z5-33 c 05/33-2017/4

 

(Siegel)

 

Kassel, den 14. Januar 2020

 

Regierungspräsidium Kassel

Im Auftrag

gez. Tampe

 

 

 

 

wird bekanntgemacht.

 

Eschwege, den 4. Februar 2020

 

 

 

Werra-Meißner-Kreis

Der Kreisausschuss

 

gez. Reuß

Landrat