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Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2022 des Werra-Meißner-Kreises

Der Kreistag des Werra-Meißner-Kreises hat in seiner Sitzung am 30. September 2024 folgenden Beschluss gefasst:

Der von der Stabstelle Revision geprüfte Jahresabschluss 2022 des Werra-Meißner-Kreises wird gemäß § 52 HKO i. V. m. § 114 Abs. 1 HGO beschlossen und dem Kreisausschuss Entlastung erteilt.

Der Jahresabschluss wird bei einer Bilanzsumme von 344.010.514,71 € mit den folgenden Ergebnissen festgestellt:

ordentlicher Jahresüberschuss:

 + 3.514.826,14 €

außerordentlicher Jahresfehlbetrag:

-    613.497,92 €

Jahresergebnis

+ 2.901.328,22 €

Der Jahresüberschuss von + 3.514.826,14 € im ordentlichen Ergebnis wird gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 GemHVO der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt. Der Jahresfehlbetrag von - 613.497,92 € im außerordentlichen Ergebnis wird zunächst gemäß § 25 Abs. 4 Nr. 1 GemHVO durch die Entnahme der aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses 2021 gebildete Rücklage in Höhe von 172.048,97 € gedeckt. Der verbleibende außerordentliche Fehlbetrag in Höhe von - 441.448,95 € wird gemäß § 25 Abs. 4 Nr. 2 GemHVO auf neue Rechnung vorgetragen.

Der Jahresabschluss 2022 mit Anlagen des Werra-Meißner-Kreises liegt gem. § 114  Abs. 2 HGO zur Einsichtnahme vom 21. Oktober 2024 bis 29. Oktober 2024 (außer 26. und 27. Oktober 2024) während der Dienststunden im Dienstgebäude in Eschwege-Oberhone, Honer Straße 49 (Zimmer Nr. 260), öffentlich aus. Hinweis: Die auszulegenden Unterlagen werden auch auf der Internetseite des Werra-Meißner-Kreises veröffentlicht. Den Jahresabschluss können Sie hier einsehen.

Gemäß § 52 Abs. 1 der Hessischen Landkreisordnung (HKO) in der vom 7. März 2005 an geltenden Fassung (GVBl. I S. 183), zuletzt geändert durch Gesetz vom  11. Dezember 2020 (GVBl. S. 915), in Verbindung mit § 97 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der vom 7. März 2005 an geltenden Fassung (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Feburar 2023 (GVBl. S. 90,93), geben wir dies hiermit öffentlich bekannt.

 

Eschwege, den 08. Oktober 2024

Werra-Meißner-Kreis

Der Kreisausschuss

Nicole Rathgeber

Landrätin