Aufstellung des Lärmaktionsplans für den Regierungsbezirk Kassel - Teilplan Schienenverkehr -

hier: Öffentliche Bekanntmachung nach § 47d Abs. 3 BImSchG

Nach § 47d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ist eine Lärmminderungsplanung in der Umgebung von Haupteisenbahnstrecken mit mehr als 60.000 Zügen pro Jahr durchzuführen.

Die Lärmminderungsplanung umfasst die Erstellung einer Lärmkartierung und darauf aufbauend die Aufstellung von Lärmaktionsplänen.

Die Ergebnisse der Lärmkartierung für Haupteisenbahnstrecken mit mehr als 60.000 Zügen pro Jahr sind auf der Internetseite des Eisenbahnbundesamtes unter laermkartierung.eisenbahn-bundesamt.de einsehbar.

Zuständige Behörde für die Aufstellung des Lärmaktionsplans für den Regierungsbezirk Kassel - Teilplan Schienenverkehr - ist das Regierungspräsidium Kassel.

Im Rahmen der Aufstellung des Lärmaktionsplanes - Teilplan Schienenverkehr - besteht die Gelegenheit, Anregungen und Vorschläge zu Lärmschwerpunkten und möglichen Minderungsmaßnahmen für die Umgebung von Haupteisenbahnstrecken bis zum 29. April 2010 einzureichen. Hierzu besteht die Möglichkeit, mit Hilfe eines Internetformulars auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Kassel (www.rp-kassel.hessen.de) unter der Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen“ eine Anregung auf elektronischem Wege direkt abzugeben.

Ferner können Anregungen schriftlich innerhalb der genannten Frist direkt an das Regierungspräsidium Kassel, Steinweg 6, 34117 Kassel unter dem Stichwort „Lärmaktionsplanung“ gesendet oder über die Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung eingereicht werden. Die gesammelten Anregungen und Vorschläge werden von den Stadt- bzw. Gemeindeverwaltungen an das Regierungspräsidium Kassel zur Aufstellung des Lärmaktionsplanes – Teilplan Schienenverkehr – weitergeleitet.

Nach Abschluss der Bewertung der eingegangenen Anregungen erfolgt die Aufstellung und Veröffentlichung des Entwurfes des Lärmaktionsplanes für den Regierungsbezirk Kassel - Teilplan Schienenverkehr.

Kassel, 08.03.2010

Regierungspräsidium Kassel
Abteilung Umwelt- und Arbeitsschutz
33/Ks 53e 553 - Umgebungslärm