Aufstellung des Lärmaktionsplans für den Regierungsbezirk Kassel - Teilplan Straßenverkehr -

hier: Öffentliche Bekanntmachung nach § 47d Abs. 3 BImSchG

Nach § 47d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sind Lärmaktionspläne in der Umgebung von Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 6 Mio. Kraftfahrzeugen pro Jahr aufzustellen.

Der Entwurf des Lärmaktionsplanes für den Regierungsbezirk Kassel - Teilplan Straßenverkehr - wird vom 15. März 2010 bis zum 15. April 2010 auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Kassel (www.rp-kassel.hessen.de) unter der Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen“ veröffentlicht und zum Download bereitgestellt. Der Entwurf wird während dieser Zeit darüber hinaus in Papierform beim Regierungspräsidium Kassel zu den üblichen Geschäftszeiten unter folgender Adresse ausgelegt:

Kreisausschuss des Werra-Meißner-Kreises
Zimmer 105
37269 Eschwege

Ferner wird der Entwurf bei den Stadt- bzw. den Kreisverwaltungen der Städte Kassel und Fulda und den Landkreisen des Regierungsbezirks Kassel ausgelegt.

Zu dem Entwurf des Lärmaktionsplanes - Teilplan Straßenverkehr - können Stellungnahmen bis zwei Wochen nach Ende der Offenlage, also bis zum 29. April 2010, eingereicht werden. Hierzu besteht die Möglichkeit, mit Hilfe eines Internetformulars auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Kassel (www.rp-kassel.hessen.de) unter der Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen“ eine Stellungnahme auf elektronischem Wege abzugeben. Ferner können Stellungnahmen schriftlich innerhalb der genannten Frist direkt an die oben genannte Adresse gesendet oder über die Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung unter dem Stichwort „Lärmaktionsplanung“ eingereicht werden. Die gesammelten Stellungnahmen werden von den Stadt- bzw. Gemeindeverwaltungen an das Regierungspräsidium Kassel zur Aufstellung des Lärmaktionsplanes – Teilplan Straßenverkehr – weitergeleitet.

Nach Abschluss der Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen erfolgt die Bekanntmachung des aufgestellten Lärmaktionsplanes für den Regierungsbezirk Kassel - Teilplan Straßenverkehr.

Kassel, 08.03.2010

Regierungspräsidium Kassel
Abteilung Umwelt- und Arbeitsschutz
33/Ks 53e 553 - Umgebungslärm