Öffentliche Auslegung gemäß § 5 Deponieeigenkontroll-Verordnung - DEKVO
Die “Verordnung über die Eigenkontrolle von oberirdischen Deponien” schreibt vor, Eigenkontroll-berichte von Deponien in dem Jahr ihrer Erstellung für die Dauer von zwei Monaten öffentlich aus-zulegen.
Der Eigenkontrollbericht für das Jahr 2009 der Abfallentsorgungsanlage “Am Breitenberg” in Meiß-ner-Weidenhausen wird gemäß § 5 der Deponieeigenkontroll-Verordnung zur öffentlichen Einsicht
vom 03.05.2010 bis einschließlich 30.06.2010
in den Räumen des Fachbereiches Bauen und Umwelt des Werra-Meißner-Kreises, Fachdienst Abfallwirtschaft, Zimmer E 27, Schlossplatz 9, 37269 Eschwege während der Service-Zeit
Mo. bis Fr. 9.30 - 12.00 Uhr
und zusätzlich
Do. 14.00 - 17.00 Uhr
ausgelegt.
Eschwege, den 12.04.2010
Werra-Meißner-Kreis
- Der Kreisausschuss -
Abfallwirtschaft
Henry Thiele
Erster Kreisbeigeordneter