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Öffentliche Auslegung gemäß § 5 Deponieeigenkontroll-Verordnung - DEKVO

Die “Verordnung über die Eigenkontrolle von oberirdischen Deponien” schreibt vor, Eigenkontroll-berichte von Deponien in dem Jahr ihrer Erstellung für die Dauer von zwei Monaten öffentlich aus-zulegen.

Der Eigenkontrollbericht für das Jahr 2009 der Abfallentsorgungsanlage “Am Breitenberg” in Meiß-ner-Weidenhausen wird gemäß § 5 der Deponieeigenkontroll-Verordnung zur öffentlichen Einsicht

vom 03.05.2010 bis einschließlich 30.06.2010

in den Räumen des Fachbereiches Bauen und Umwelt des Werra-Meißner-Kreises, Fachdienst Abfallwirtschaft, Zimmer E 27, Schlossplatz 9, 37269 Eschwege während der Service-Zeit

Mo. bis Fr. 9.30 - 12.00 Uhr
und zusätzlich
Do.           14.00 - 17.00 Uhr

ausgelegt.



Eschwege, den 12.04.2010


Werra-Meißner-Kreis
- Der Kreisausschuss -
Abfallwirtschaft

Henry Thiele
Erster Kreisbeigeordneter