Fischerprüfung

Beim Kreisausschuss des Werra-Meißner-Kreises - Untere Fischereibehörde – werden

am Dienstag,  dem 07. Dezember 2010 und
am  Mittwoch, dem 08. Dezember 2010

- jeweils um 09.00 Uhr -


die Prüfungen zur Erlangung des Fischereischeines durchgeführt.

Antragsvordrucke auf Zulassung zur Fischerprüfung können bei unserer Dienststelle (Bahnhofstraße 15, 37269 Eschwege, Zimmer 2.14) angefordert/abgeholt werden.

Die Anträge sind - vollständig ausgefüllt mit den erforderlichen Anlagen - spätestens bis 12. November 2010 einzureichen.

Die Prüfungsgebühr beträgt 30,00 Euro. Diese ist ebenfalls spätestens 4 Wochen vor den Prüfungsterminen an die Kreiskasse, Kto.-Nr. 1347 bei der Sparkasse Werra-Meißner, BLZ 522 500 30, mit Angabe des Verwendungszweckes „Fischerprüfung“, Sachkonto 5101003, zu überweisen.

Den Anträgen sind beizufügen:

  1. Führungszeugnis
  2. Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang des Landesfischereiverbandes Hessen e. V. nach § 4 Fischerprüfungsverordnung
  3. Quittung über die überwiesene/eingezahlte Prüfungsgebühr
  4. Bei minderjährigen Antragstellern: Amtlich beglaubigte Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters (beider Elternteile)


Die zur Prüfung zugelassenen Antragsteller werden von uns zur Teilnahme an der Prüfung schriftlich eingeladen.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Personen nicht zugelassen werden dürfen, die ihre Antragsunterlagen nicht fristgerecht vollständig vorgelegt haben.

Der Lehrgang zur staatlichen Fischerprüfung beginnt am
Mittwoch, 01.  September 2010 um 19.30 Uhr,
im Anglerheim des Angelsportvereins Eschwege, Leuchtbergstr. 19 a. Koordinator ist Herr Manfred Westphal, Löfflersgrund 3, 37269 Eschwege (Telefon: 05651/2301).


Eschwege, den 03.05.2010

WERRA-MEISSNER-KREIS
Der Kreisausschuss
FD 3.4 - Fischereiwesen

gez.  Reuß

Landrat