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Wirtschaftsplan 2010 des Eigenbetriebes „Gebäudemanagement Werra-Meißner-Kreis“

Aufgrund des § 115 Abs 3 Hess. Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.04.2005 (GVBl. S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.12.2006 (GVBl. S 666) und § 5 Nr. 4 Eigenbetriebsgesetz (EigBGes) in der Fassung vom 09.06.1989  (GVBl. S. 154), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.03.2005 (GVBl. S. 218) hat der Kreistag am  01. Februar 2010  folgende Feststellung getroffen:

1.      Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2010 wird                
1.1.   im Erfolgsplan in den Erträgen auf                       21.417.680,00 €
         in den Aufwendungen auf                                    21.417.680,00 €             geplanter Jahresfehlbetrag                                                  0,00 €           

1.2    im Vermögensplan in den Einnahmen auf               9.490.000,00 €    
         in den Ausgaben auf                                               9.490.000,00 €
         festgesetzt.

2. a)  Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2010 zur Fianzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt erforderlich ist, wird auf 3.082.000,00 € festgesetzt.

2. b)  Der Kreisausschuss wird nach Maßgabe des § 103 (1) S 2 HGO ermächtigt, im Rahmen des festgestellten Kreditbedarfes in Höhe von 3.082.000,00 € die erforderlich werdenden Kredite aufzunehmen. Diese Ermächtigung gilt auch für den Abschluss von Anspar- und Darlehensverträgen für Kredite aus dem  Hessischen Investitionsfonds.

3.      Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 1.110.000,00 € festgesetzt.

4.       Der Höchstbetrag der Betriebsmittelkredite wird auf 4.000.000,00 € festgesetzt.

5.       Es gilt die vom Kreistag am 01. Februar 2010   beschlossene Stellenübersicht.

Eschwege, 02. Februar 2010                                      

Werra-Meißner-Kreis
 Der Kreisausschuss
    Stefan G. Reuß
         Landrat

II.

Der vorstehende Wirtschaftsplan 2010 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die nach § 52 Abs. 1 der Hessischen Landkreisordnung in Verbindung mit §§ 102, 103 und 115 der Hessischen Gemeindeordnung erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den  o.g. Festsetzungen wurden erteilt.

Sie haben folgenden Wortlaut:

Hiermit erteile ich die Genehmigung

1.    zur Aufnahme der im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Gebäudemanagement Werra-Meißner-Kreis“ für das Wirtschaftsjahr 2010 für Investitionen vorgesehenen Kreditaufnahmen  in Höhe von 3.082.000  EUR (in Worten: Drei Millionen zweiundachtzigtausend Euro“) gemäß § 52 Abs. 1 der Hessischen Landkreisordnung in Verbindung mit § 115 Abs. 3 und § 103 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung unter dem Vorbehalt der Einzelgenehmigung gemäß § 103 Abs. 4 Nr. 2 der Hessischen Gemeindeordnung,

2.    zur Inanspruchnahme der im vorgenannten Wirtschaftsplan für das Wirtschafts-jahr 2010 vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 1.110.000  EUR   (in Worten: “Eine Million einhundertzehntausend  Euro“) gemäß § 52 Abs. 1 der Hessischen Landkreisordnung in Verbindung mit § 115 Abs. 3 und § 102 Abs. 4 der Hessischen Gemeindeordnung mit der Auflage, dass das Eingehen von Verpflichtungsermächtigungen für neue Maßnahmen einer aufsichtsbehördlichen Genehmigung bedarf.

15.2 - 33 e 02-15        Kassel, 19. Mai 2010

Regierungspräsidium Kassel
        (Dr. Lübcke)
Regierungspräsident

III.

Der Wirtschaftsplan 2010 liegt gemäß § 97 Abs. 5 HGO zur Einsichtnahme vom 15. Juni 2010 bis zum 23. Juni 2010 während der Dienststunden im Eigenbetrieb Gebäudemana-gement, Nordbahnhofsweg 1, 37213 Witzenhausen öffentlich aus.

Witzenhausen,  10. Juni 2010

Eigenbetrieb Gebäudemanagement
Werra-Meißner-Kreis
    Henry Thiele
Erster Kreisbeigeordneter



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