Aufgrund des § 115 Abs 3 Hess. Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.04.2005 (GVBl. S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.12.2006 (GVBl. S 666) und § 5 Nr. 4 Eigenbetriebsgesetz (EigBGes) in der Fassung vom 09.06.1989 (GVBl. S. 154), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.03.2005 (GVBl. S. 218) hat der Kreistag am 01. Februar 2010 folgende Feststellung getroffen:
1. Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2010 wird
1.1. im Erfolgsplan in den Erträgen auf 21.417.680,00 €
in den Aufwendungen auf 21.417.680,00 € geplanter Jahresfehlbetrag 0,00 €
1.2 im Vermögensplan in den Einnahmen auf 9.490.000,00 €
in den Ausgaben auf 9.490.000,00 €
festgesetzt.
2. a) Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2010 zur Fianzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt erforderlich ist, wird auf 3.082.000,00 € festgesetzt.
2. b) Der Kreisausschuss wird nach Maßgabe des § 103 (1) S 2 HGO ermächtigt, im Rahmen des festgestellten Kreditbedarfes in Höhe von 3.082.000,00 € die erforderlich werdenden Kredite aufzunehmen. Diese Ermächtigung gilt auch für den Abschluss von Anspar- und Darlehensverträgen für Kredite aus dem Hessischen Investitionsfonds.
3. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 1.110.000,00 € festgesetzt.
4. Der Höchstbetrag der Betriebsmittelkredite wird auf 4.000.000,00 € festgesetzt.
5. Es gilt die vom Kreistag am 01. Februar 2010 beschlossene Stellenübersicht.
Eschwege, 02. Februar 2010
Werra-Meißner-Kreis
Der Kreisausschuss
Stefan G. Reuß
Landrat
II.
Der vorstehende Wirtschaftsplan 2010 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die nach § 52 Abs. 1 der Hessischen Landkreisordnung in Verbindung mit §§ 102, 103 und 115 der Hessischen Gemeindeordnung erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den o.g. Festsetzungen wurden erteilt.
Sie haben folgenden Wortlaut:
Hiermit erteile ich die Genehmigung
1. zur Aufnahme der im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Gebäudemanagement Werra-Meißner-Kreis“ für das Wirtschaftsjahr 2010 für Investitionen vorgesehenen Kreditaufnahmen in Höhe von 3.082.000 EUR (in Worten: Drei Millionen zweiundachtzigtausend Euro“) gemäß § 52 Abs. 1 der Hessischen Landkreisordnung in Verbindung mit § 115 Abs. 3 und § 103 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung unter dem Vorbehalt der Einzelgenehmigung gemäß § 103 Abs. 4 Nr. 2 der Hessischen Gemeindeordnung,
2. zur Inanspruchnahme der im vorgenannten Wirtschaftsplan für das Wirtschafts-jahr 2010 vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 1.110.000 EUR (in Worten: “Eine Million einhundertzehntausend Euro“) gemäß § 52 Abs. 1 der Hessischen Landkreisordnung in Verbindung mit § 115 Abs. 3 und § 102 Abs. 4 der Hessischen Gemeindeordnung mit der Auflage, dass das Eingehen von Verpflichtungsermächtigungen für neue Maßnahmen einer aufsichtsbehördlichen Genehmigung bedarf.
15.2 - 33 e 02-15 Kassel, 19. Mai 2010
Regierungspräsidium Kassel
(Dr. Lübcke)
Regierungspräsident
III.
Der Wirtschaftsplan 2010 liegt gemäß § 97 Abs. 5 HGO zur Einsichtnahme vom 15. Juni 2010 bis zum 23. Juni 2010 während der Dienststunden im Eigenbetrieb Gebäudemana-gement, Nordbahnhofsweg 1, 37213 Witzenhausen öffentlich aus.
Witzenhausen, 10. Juni 2010
Eigenbetrieb Gebäudemanagement
Werra-Meißner-Kreis
Henry Thiele
Erster Kreisbeigeordneter