Gemäß § 5 der Satzung über die Erhebung einer Jagdsteuer für den Werra-Meißner-Kreis gilt bei nicht verpachteten Jagden als Jagdwert pro Hektar ein sich aus den versteuerten Jahrespachtpreisen aller verpachteten Jagden im Landkreis errechneter Durchschnittsbetrag. Dieser Durchschnittsbetrag ist getrennt nach Hoch- und Nieder-wildjagden aus den Jagdwerten des vorausgegangen Steuerjahres zu ermitteln und mit Wirkung für die nächsten fünf Steuerjahre abgerundet auf volle Euro festzusetzen, erstmals für das Steuerjahr 1992.
Somit sind für die Steuerjahre 2022 bis 2026 bei nicht verpachteten Jagden folgende Durchschnittsbeträge zugrunde zu legen:
Hochwildjagden = 13,95 Euro, abgerundet = 13,00 Euro (wie bisher)
Niederwildjagden = 7,31 Euro, abgerundet = 7,00 Euro (zuvor 6,00 Euro).
37269 Eschwege, den 05. September 2022
WERRA-MEISSNER-KREIS
- Der Kreisausschuss -
FD 3.4 - Jagdsteuer
gez. N. Rathgeber
Landrätin