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Amtliche Bekanntmachung über eine öffentliche Zustellung gemäß § 1 Hess. Verwaltungszustellungsgesetz i. V. m. § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG)

Amtliche Bekanntmachung

über eine öffentliche Zustellung

 

gemäß § 1 Hess. Verwaltungszustellungsgesetz i. V. m.

§ 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG)

 

Für

Herrn Nikoloz Tabakhmelashvili, geb. 26.04.1983 in Tiflis, Georgien und

Frau Mariam Khardzeishvili, geb. 03.06.1984 in Kutaisi, Georgien

 

derzeitiger Aufenthalt unbekannt, letzte bekannte Anschrift: Am Frauenmarkt 11a, 37213 Witzenhausen, liegt bei dem Fachdienst 4.8 Migration und Flucht u. a. Aufgaben des Werra-Meißner-Kreises, Bremer Straße 10 a, 37269 Eschwege ein Bescheid vom 29.09.2022, Aktenzeichen: HiL-6011-131514 zur Einsichtnahme bereit.

 

Für die Einsichtnahme kann zu unseren nachfolgend angegebenen Telefonsprechzeiten ein Termin vereinbart werden:

Montag, Mittwoch, Donnerstag                       10.30 – 12.00 Uhr   

Donnerstag                                                     14.00 – 15.30 Uhr

 

Mit der öffentlichen Zustellung des Bescheides können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Bescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass gem. § 10 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetztes (VwZG), das Schriftstück als an dem Tage zugestellt gilt, an dem seit dem Tage des Aushängens zwei Wochen verstrichen sind.

 

Eschwege, 29.09.2022

 

WERRA-MEISSNER-KREIS

Der Kreisausschuss

FD 4.8

Im Auftrag

 

gez. Glöckner

Verwaltungsleiter



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