Amtliche Bekanntmachung
über eine öffentliche Zustellung
gemäß § 1 Hess. Verwaltungszustellungsgesetz i. V. m.
§ 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG)
Für
Herrn Nikoloz Tabakhmelashvili, geb. 26.04.1983 in Tiflis, Georgien und
Frau Mariam Khardzeishvili, geb. 03.06.1984 in Kutaisi, Georgien
derzeitiger Aufenthalt unbekannt, letzte bekannte Anschrift: Am Frauenmarkt 11a, 37213 Witzenhausen, liegt bei dem Fachdienst 4.8 Migration und Flucht u. a. Aufgaben des Werra-Meißner-Kreises, Bremer Straße 10 a, 37269 Eschwege ein Bescheid vom 29.09.2022, Aktenzeichen: HiL-6011-131514 zur Einsichtnahme bereit.
Für die Einsichtnahme kann zu unseren nachfolgend angegebenen Telefonsprechzeiten ein Termin vereinbart werden:
Montag, Mittwoch, Donnerstag 10.30 – 12.00 Uhr
Donnerstag 14.00 – 15.30 Uhr
Mit der öffentlichen Zustellung des Bescheides können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Bescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass gem. § 10 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetztes (VwZG), das Schriftstück als an dem Tage zugestellt gilt, an dem seit dem Tage des Aushängens zwei Wochen verstrichen sind.
Eschwege, 29.09.2022
WERRA-MEISSNER-KREIS
Der Kreisausschuss
FD 4.8
Im Auftrag
gez. Glöckner
Verwaltungsleiter