Amtliche Bekanntmachung
über eine öffentliche Zustellung
gemäß § 1 Hess. Verwaltungszustellungsgesetz i. V. m.
§ 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG)
Für
Jens Bellersen
geb. am 17.12.1987
derzeitiger Aufenthalt unbekannt, letzte bekannte Anschrift: Bremen-Stuhr, liegt beim Fachbereich 4 des Werra-Meißner-Kreises, Schlossplatz 1, 37269 Eschwege, während der Dienststunden
Montag bis Dienstag 08.30 – 12.00 Uhr
Donnerstag 08.30 – 12.00 Uhr
Donnerstag 14.00 – 17.00 Uhr
Freitag 09.30 – 12.00 Uhr
eine Rechtswahrungsanzeige nach § 7 UVG vom 18.11.2022, Aktenzeichen: FG 4.2.1 – 470.01/7288 – B 1.
Mit der öffentlichen Zustellung des Bescheides können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Bescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass gem. § 10 Abs. 2 des Verwaltungs-zustellungsgesetztes (VwZG), das Schriftstück als an dem Tage zugestellt gilt, an dem seit dem Tage des Aushängens zwei Wochen verstrichen sind.
Eschwege, 28.11.2022
WERRA-MEISSNER-KREIS
Der Kreisausschuss
Fachbereich 4
Im Auftrag
gez. Glöckner
Verwaltungsleiter