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Amtliche Bekanntmachung über eine öffentliche Zustellung 

Amtliche Bekanntmachung 
über eine öffentliche Zustellung 

gemäß § 1 Hess. Verwaltungszustellungsgesetz i. V. m. 
§ 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG) 


Für

Jens Bellersen

geb. am 17.12.1987 

derzeitiger Aufenthalt unbekannt, letzte bekannte Anschrift: Bremen-Stuhr, liegt beim Fachbereich 4 des Werra-Meißner-Kreises, Schlossplatz 1, 37269 Eschwege, während der Dienststunden

Montag bis Dienstag    08.30 – 12.00 Uhr 
Donnerstag    08.30 – 12.00 Uhr
Donnerstag    14.00 – 17.00 Uhr
Freitag    09.30 – 12.00 Uhr

eine Rechtswahrungsanzeige nach § 7 UVG vom 18.11.2022, Aktenzeichen: FG 4.2.1 – 470.01/7288 – B 1.

Mit der öffentlichen Zustellung des Bescheides können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Bescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. 

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass gem. § 10 Abs. 2 des Verwaltungs-zustellungsgesetztes (VwZG), das Schriftstück als an dem Tage zugestellt gilt, an dem seit dem Tage des Aushängens zwei Wochen verstrichen sind.

Eschwege, 28.11.2022

WERRA-MEISSNER-KREIS
Der Kreisausschuss
Fachbereich 4
Im Auftrag

gez. Glöckner
Verwaltungsleiter

 



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