Wahlen zum Kreistag des Werra-Meißner-Kreises am 14. März 2021; hier: Ausscheiden und Nachrücken von Vertretern
Die Kreistagsabgeordnete der FREIE WÄHLER (FREIE WÄHLER)
Frau Anke Schädel, 37296 Ringgau
hat nach § 33 Abs. 1 Nr. 1 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 197), zuletzt geändert durch Gesetz vom 08.12.2021 (GVBl. S. 871) auf ihren Sitz im Kreistag des Werra-Meißner-Kreises verzichtet. Gemäß § 34 Abs. 3 KWG habe ich festgestellt, dass Frau Schädel aus dem Kreistag ausgeschieden ist. Gleichzeitig habe ich festgestellt, dass gemäß § 34 Abs. 1 und 3 KWG als nächste noch nicht berufene Bewerberin mit den meisten Stimmen des Wahlvorschlages der FREIE WÄHLER
Frau Beate Oetzel, 37216 Witzenhausen
mit Wirkung vom 30.11.2022 in den Kreistag nachrückt.
Nach § 34 Abs. 4 i.V.m. § 25 KWG kann jeder Wahlberechtigte des Werra-Meißner-Kreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen vom Tage dieser Bekanntmachung ab gegen diese Feststellungen Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn mindestens 100 Wahlberechtigte unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei mir einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Eschwege, den 30. November 2022
Der stellvertretende Kreiswahlleiter
für die Kommunalwahlen
im Werra-Meißner-Kreis
Bahnhofstr. 15, 37269 Eschwege
gez. Thomas Naumann