Gemäß § 5 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes (HLöG) vom 23.11.2006 (GVBl. I S. 606) in der jetzt geltenden Fassung geben wir hiermit bekannt, dass die Stadt
Bad Sooden-Allendorf, Kernstadt,
abweichend von den Vorschriften des § 3 Abs. 2 HLöG Verkaufsstellen für die Abgabe von Reisebedarf, Sportartikeln, Devotionalien, Waren, die für den Kur- und Ausflugsort kennzeichnend sind und von Gegenständen des touristischen Bedarfs auch an Sonn- und Feiertagen
in der Zeit vom 12. März 2023 bis 29. Oktober 2023
jeweils von 09.00 Uhr bis 10.00 Uhr und von 11.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein dürfen.
37269 Eschwege, den 24. Januar 2023
Werra-Meißner-Kreis
Der Kreisausschuss
FD 3.4 - Gewerbeangelegenheiten
gez. Rathgeber
Landrätin