5. Änderungssatzung
zur Hauptsatzung
des Werra-Meißner-Kreises vom 01.07.2013
(in der Fassung der 4. Änderungssatzung von 11.05.2021)
Auf Grundlage von §§ 5, 5a und 30 Nr. 5 der Hessischen Landkreisordnung (HKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 183), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.12.2020 (GVBl. I S. 915), hat der Kreistag des Werra-Meißner-Kreises in seiner Sitzung am 01.03.2023 folgende Änderungssatzung zur Hauptsatzung des Werra-Meißner-Kreises vom 01.07.2013, in der Fassung der 4. Änderungssatzung vom 11.05.2021, beschlossen:
Artikel 1
Die Hauptsatzung des Werra-Meißner-Kreises vom 01.07.2013, in der Fassung der 4. Änderungssatzung vom 11.05.2021, wird wie folgt geändert:
§ 8 der Hauptsatzung erhält folgende Fassung:
§ 8 Kreisausschuss
Der Kreisausschuss besteht aus dem Landrat, dem hauptamtlichen Ersten Kreisbeigeordneten, einem weiteren hauptamtlichen Kreisbeigeordneten sowie zwölf weiteren ehrenamtlichen Kreisbeigeordneten.
Artikel 2
Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Die Satzung wird hiermit ausgefertigt.
Eschwege, den 01.03.2023
Werra-Meißner-Kreis
Der Kreisausschuss
gez. Nicole Rathgeber
Landrätin
Hinweis: Das Kreisrecht mit weiteren Satzungen finden Sie hier.