Der Kreistagsabgeordnete der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD)
Herr Friedel Lenze, 37297 Berkatal
hat nach § 33 Abs. 1 Nr. 1 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 197), zuletzt geändert durch Gesetz vom 08.12.2021 (GVBl. S. 871) mit Ablauf des 31.03.2023 auf seinen Sitz im Kreistag des Werra-Meißner-Kreises verzichtet. Gemäß § 34 Abs. 3 KWG habe ich festgestellt, dass Herr Lenze mit Ablauf des 31.03.2023 aus dem Kreistag ausscheidet. Gleichzeitig habe ich festgestellt, dass gemäß § 34 Abs. 1 und 3 KWG als nächster noch nicht berufener Bewerber mit den meisten Stimmen des Wahlvorschlages der SPD
Herr Lukas Sittel, 37213 Witzenhausen
mit Wirkung vom 01.04.2023 in den Kreistag nachrückt.
Nach § 34 Abs. 4 i.V.m. § 25 KWG kann jeder Wahlberechtigte des Werra-Meißner-Kreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen vom Tage dieser Bekanntmachung ab gegen diese Feststellungen Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn mindestens 100 Wahlberechtigte unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei mir einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Eschwege, den 16. März 2023
Der stellvertretende Kreiswahlleiter
für die Kommunalwahlen
im Werra-Meißner-Kreis
Bahnhofstr. 15, 37269 Eschwege
gez. Thomas Naumann