Beim Kreisausschuss des Werra-Meißner-Kreises - Untere Fischereibehörde – werden
am Mittwoch, den 7. Juni 2023 und
am Mittwoch, den 6. Dezember 2023
Prüfungen zur Erlangung des Fischereischeines durchgeführt.
Antragsvordrucke auf Zulassung zur Fischerprüfung können angefordert werden unter 05651/302-3342 sowie unter jens.lorbach@werra-meissner-kreis.de.
Die Anträge sind - vollständig ausgefüllt mit den erforderlichen Anlagen - spätestens vier Wochen vor den o. g. Prüfungsterminen einzureichen.
Die Prüfungsgebühr beträgt 40,00 Euro.
Den Anträgen sind beizufügen:
1. Führungszeugnis (nicht älter als drei Monate zum Zeitpunkt der Antragstellung)
2. Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang des Verbandes Hessischer Fischer e. V. nach § 4 der Verordnung über die Fischerprüfung und über die Fischereiabgabe
O D E R
Bescheinigung der Fishing King GmbH und des Verbandes Hessischer Fischer e. V. über die erfolgreiche Teilnahme am Online-Vorbereitungskurs U N D die Bescheinigung des Verbandes Hessischer Fischer e. V. über die erfolgreiche Teilnahme an einem Praxistag zur Vorbereitung auf die staatliche Fischerprüfung
3. Bei minderjährigen Antragstellern: Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters
Die zur Prüfung zugelassenen Antragsteller werden rechtzeitig schriftlich zur Teilnahme an der Prüfung eingeladen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Personen nicht zugelassen werden dürfen, die ihre Antragsunterlagen nicht fristgerecht vollständig vorgelegt haben.
37269 Eschwege, den 15. März 2023
Werra-Meißner-Kreis
Der Kreisausschuss
- FD 3.4 -
gez. N. Rathgeber
Landrätin