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Genehmigung der Haushaltssatzung 2023

I.

 

Haushaltssatzung 2023

des

Werra-Meißner-Kreises

 

Aufgrund des § 52 Abs. 1 der Hessischen Landkreisordnung (HKO) in der vom 7. März 2005 an geltenden Fassung (GVBl. I 2005 S. 183), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. Dezember 2020 (GVBl. S. 915), in Verbindung mit den §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I  S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. Dezember 2020 (GVBl. S. 915), hat der Kreistag am 01. März 2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird

im Ergebnishaushalt

 

          im ordentlichen Ergebnis                                                                                      

          mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf                                                193.103.289   EUR

          mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                                     191.049.388   EUR

 

          mit einem Saldo von                                                                                  2.053.901   EUR

 

          im außerordentlichen Ergebnis                                                                              

          mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf                                                            4.000   EUR

          mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                                                       0   EUR

 

          mit einem Saldo von                                                                                         4.000   EUR

 

          mit einem Überschuss von                                                                      2.057.901   EUR

 

im Finanzhaushalt

 

          mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen                                       

          aus laufender Verwaltungstätigkeit auf                                                    7.235.977   EUR

 

                                                                                                                          

          und dem Gesamtbetrag der

          Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf                                                4.286.835   EUR

          Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf                                             14.681.150   EUR

         

          mit einem Saldo von                                                                              - 10.394.315   EUR

 

 

          Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf                                          10.943.900   EUR

          Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf                                           9.885.455   EUR

          mit einem Saldo von                                                                                  1.058.445   EUR

 

          mit einem Zahlungsmittelfehlbedarf

          des Haushaltsjahres 2023 von                                                               2.099.893  EUR

 

festgesetzt.

 

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2023 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 10.943.900 EUR festgesetzt. Darin sind Kredite aus dem Programm Digitalpakt Schule von 228.750 EUR enthalten.

Nach § 103 Abs. 1 HGO in Verbindung mit § 52 Abs. 1 HKO überträgt der Kreistag die Entscheidung über die Aufnahme und die Kreditbedingungen auf den Kreisausschuss.

 

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2023 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 3.888.558 EUR festgesetzt.

 

§ 4

Liquiditätskredite werden nicht beansprucht.

 

§ 5

Der Hebesatz für die Kreisumlage wird für das Haushaltsjahr 2023 auf 33,45 v. H. festgesetzt. Der Hebesatz für den Zuschlag zur Kreisumlage (Schulumlage) wird für das Haushaltsjahr 2023 auf 16,16 v. H. festgesetzt.

Die Kreisumlage und der Zuschlag zur Kreisumlage werden mit je einem Zwölftel der Jahresbeträge am 12. eines jeden Monat fällig.

Der Hebesatz für die Kreisumlage des Forstgutsbezirks Kaufunger Wald (gemeindefreies Grundstück) wird für das Haushaltsjahr 2023 auf 56 v. H. festgesetzt.

 

§ 6

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

 

§ 7

Es gilt der vom Kreistag als Teil des Haushaltsplans am 01. März 2023 beschlossene Stellenplan.

 

§ 8

1.) Die Zustimmung zur Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gem. § 100 HGO bis zur Höhe von 20.000 € wird auf die Landrätin übertragen. Im Übrigen gelten die Regelungen des § 100 HGO.

 

2.) Als im Umfang erheblich im Sinne des § 12 Abs. 1 GemHVO gelten Investitionen mit einem voraussichtlichen Volumen von mehr als 1 Mio. €.

 

3.) Als im Umfang erheblich im Sinne des § 12 Abs. 3 GemHVO gelten Instandhaltungs-, Instandsetzungsmaßnahmen und vergleichbare Maßnahmen mit einem voraussichtlichen Volumen von mehr als 500.000 €.

           

Eschwege, 01. März 2023                                                                   

Werra-Meißner-Kreis

Der Kreisausschuss

Rathgeber

Landrätin

 

II.

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 52 Abs. 1 der Hessischen Landkreisordnung in Verbindung mit §§ 102 und 103 der Hessischen Gemeindeordnung erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zum Abweichen von der Vorgabe zum Haushaltsausgleich sowie zu den Festsetzungen in §§ 2 und 3 wurde erteilt.

Sie hat folgenden Wortlaut:

Hiermit erteile ich die Genehmigung gemäß § 97 a HGO

1.    die Abweichung von der Vorgabe zum Haushaltsausgleich in der Planung nach § 92 Abs. 5 Ziffer 2 HGO für den Finanzhaushalt im Haushaltsjahr 2023 des Werra-Meißner-Kreises

2.    zur Aufnahme der in § 2 der Haushaltssatzung des Werra-Meißner-Kreises für das Haushaltsjahr 2023 vorgesehenen Kreditaufnahmen in Höhe von

--10.715.150 EUR--

(in Worten: “Zehn Millionen siebenhundertfünfzehntausendeinhundertfünfzig Euro“)

gemäß § 52 Abs. 1 der Hessischen Landkreisordnung in Verbindung mit § 103 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung.

Hinzu kommen Kreditaufnahmen in Höhe von 228.750 €, die im Rahmen des Digitalpakts Schule nach § 2 Abs. 3 des Gesetzes zur Förderung der digitalen kommunalen Bildungsinfrastruktur und zur Änderung des Gesetzes zur Neugliederung der staatlichen Schulaufsicht gemäß § 94 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. c HGO als in der Haushaltssatzung festgesetzt und nach § 97 a Nr. 4 HGO in Verbindung mit § 103 Abs. 2 Satz 1 HGO als genehmigt gelten.

3.    zur Inanspruchnahme des in § 3 der vorgenannten Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 vorgesehenen Gesamtbetrages der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von

--3.888.558 EUR--

(in Worten: “Drei Millionen achthundertachtundachtzigtausendfünfhundertachtundfünfzig Euro“)

gemäß § 52 Abs. 1 der Hessischen Landkreisordnung in Verbindung mit § 102 Abs. 4 der Hessischen Gemeindeordnung,

 

RPKS – Z5-33 c 08/24-2017/13                                

Kassel,  17. März 2023

Regierungspräsidium Kassel

gez. Weinmeister

Regierungspräsident

 

 

III.

Der Haushaltsplan wird gemäß § 97 Abs. 5 HGO und auf der Grundlage der Hinweise zur Anwendung des Kommunalen Haushaltsrechts im Umgang mit den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport vom 30. März 2020 auf der Internetseite des Werra-Meißner-Kreises veröffentlicht. Den Haushaltsplan können Sie hier einsehen.

 

Eschwege, 23. März 2023                                                             

Werra-Meißner-Kreis

Der Kreisausschuss

gez. Rathgeber

Landrätin



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