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Wasserverband Losse - Feststellungsvermerk zum 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2023

Feststellungsvermerk zum 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2023

Aufgrund des § 65 des Wasserverbandsgesetzes (WVG) vom 12. Februar 1991 (BGBl. I S. 405), das durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Mai 2002 (BGBl. I S. 1578) geändert worden ist, des § 115 Abs. 3 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.06.2018 (GVBl. I S. 291) und § 15 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes) vom 09.06.1989 (GVBl. I S. 154), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 14.07.2016 (GVBl. I S. 121) hat die Verbandsversammlung am 07.03.2023 folgende Feststellungen getroffen:

§ 1

Mit dem 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2023 des Wasserverbands Losse werden im
 

 

erhöht um

vermindert um

und damit der Gesamtbetrag des Wirtschaftsplanes
     

gegenüber

bisher / €

auf nunmehr

festgesetzt / €

Erfolgsplan        
Erträge 0 0 224.800 224.800
Aufwendungen 1.750 0 205.000 206.750
Vermögensplan        
Einnahmen 0 0 70.000 70.000
Ausgaben 27.900 0 1.369.000 1.396.900
         


Ein Stellenplan ist zurzeit nicht erforderlich.

§ 2

Kredite zur Finanzierung von Investitionen sind nicht erforderlich.

§ 3

Kassenkredite von insgesamt 1.226.900 € sind erforderlich.

§ 4

Die Beiträge der Verbandsmitglieder ergeben sich aus dem gemäß § 31 der Satzung für das Haushaltsjahr 2023 aufzustellenden Beitragsbuch.

§ 5

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.


Kaufungen, 08.03.2023

WASSERVERBAND LOSSE
Arnim Roß
Verbandsvorsteher

 

Bekanntmachung der 1. Änderung des Wirtschaftsplans für das Wirtschaftsjahr 2023

Die 1. Änderung des Wirtschaftsplans für das Wirtschaftsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. 
Die nach dem § 103 i.V.m. § 115 Abs. 3 der HGO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in § 3 ist erteilt. Die Genehmigung folgt am Ende dieser Bekanntmachung.

Die 1. Änderung des Wirtschaftsplans 2023 liegt zur Einsichtnahme von Freitag, 5. Mai bis einschließlich Montag, 15. Mai 2023 im Rathaus, Leipziger Str. 463, 34260 Kaufungen, Dachgeschoss, Verbandskasse, Zimmer 301, während der Geschäftszeiten öffentlich aus.

Kaufungen, den 21.04.2023

WASSERVERBAND LOSSE
Arnim Roß
Verbandsvorsteher

 

Regierungspräsidium Kassel

ZUSTIMMUNG

Hiermit erteile ich dem Wasserverband Losse gemäß § 75 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände vom 12.02.1991 (BGBl. 1991 Nr. 11 S. 405) in Verbindung mit dem Hessischen Ausführungsgesetz zum Wasserverbandsgesetz vom 16.11.1995 (GVBI. 1995 Nr. 22 S. 503) meine Zustimmung zur Inanspruchnahme des in § 3 des Feststellungsvermerkes zum 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2023 festgesetzten Höchstbetrages des Liquiditätskredits von

-- 1.226.900 EUR –

(in Worten: „Eine Millionzweihundertsechsundzwanzigtausendneunhundert Euro").

RPKS - Z5-33 c 05/33-2017/8

Kassel, den 11. April 2023    - Siegel -


Regierungspräsidium Kassel 
Im Auftrag
Tampe



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