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Wahlen zum Kreistag des Werra-Meißner-Kreises am 14. März 2021; hier: Ausscheiden und Nachrücken von Vertretern

Der Kreistagsabgeordnete der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU)

         Herr Fabian Eberhardt, 37287 Wehretal

hat nach § 33 Abs. 1 Nr. 1 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 197), zuletzt geändert durch Gesetz vom 08.12.2021 (GVBl. S. 871) auf seinen Sitz im Kreistag des Werra-Meißner-Kreises verzichtet. Gemäß § 34 Abs. 3 KWG habe ich festgestellt, dass Herr Eberhardt aus dem Kreistag ausgeschieden ist. Gleichzeitig habe ich festgestellt, dass gemäß § 34 Abs. 1 und 3 KWG als nächster noch nicht berufener Bewerber mit den meisten Stimmen des Wahlvorschlages der CDU

         Herr Johannes Kehl, 36205 Sontra

in den Kreistag nachgerückt ist.

Nach § 34 Abs. 4 i.V.m. § 25 KWG kann jeder Wahlberechtigte des Werra-Meißner-Kreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen vom Tage dieser Bekanntmachung ab gegen diese Feststellungen Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn mindestens 100 Wahlberechtigte unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei mir einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Eschwege, den 27. September 2023

Der stellvertretende Kreiswahlleiter

für die Kommunalwahlen

im Werra-Meißner-Kreis

Bahnhofstr. 15, 37269 Eschwege

gez. Thomas Naumann