Amtliche Bekanntmachung über eine öffentliche Zustellung gemäß § 1 Hess. Verwaltungszustellungsgesetz i. V. m. § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG)
Für
Herrn Sami Jalal Gazbouri, geb. 16.03.1995 in Tunesien
derzeitiger Aufenthalt unbekannt, letzte bekannte Anschrift: Leipziger Straße 349 a, 37235 Hessisch Lichtenau, liegt bei dem Fachdienst 6.4 Flucht und Migration u. a. Aufgaben des Werra-Meißner-Kreises, Bremer Straße 10 a, 37269 Eschwege ein Bescheid vom 06.03.2024, Aktenzeichen: HiL-6019-148111 zur Einsichtnahme bereit.
Für die Einsichtnahme kann zu unseren nachfolgend angegebenen Telefonsprechzeiten ein Termin vereinbart werden:
Montag, Mittwoch, Donnerstag 10.30 – 12.00 Uhr
Donnerstag 14.00 – 15.30 Uhr
Mit der öffentlichen Zustellung des Bescheides können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Bescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass gem. § 10 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetztes (VwZG), das Schriftstück als an dem Tage zugestellt gilt, an dem seit dem Tage des Aushängens zwei Wochen verstrichen sind.
Eschwege, 06.03.2024
WERRA-MEISSNER-KREIS
Der Kreisausschuss
FD 6.4
Im Auftrag
gez. Glöckner
Verwaltungsleiter