Entschädigungssatzung
INFORMATION:
Der Kreistag des Werra-Meißner-Kreises hat in seiner Sitzung am 20.03.2024 folgende Satzung beschlossen:
Satzung über die Gewährung von Entschädigungen für ehrenamtlich Tätige des Werra-Meißner-Kreises (Entschädigungssatzung) vom 01.01.2024
Die Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2024 in Kraft.
Es wird auf das Recht aufmerksam gemacht, dass diese Satzung während der öffentlichen Sprechzeiten in der Kreisverwaltung im Verwaltungszentrum Eschwege, Schlossplatz 9, Zimmer 2.06 in Papierform einzusehen ist und gegen Kostenerstattung entsprechende Ausdrucke gefertigt werden können. Wir bitten hierzu um vorherige Terminvereinbarung mit dem Fachdienst Kreisorgane unter Tel. 05651 302-1111.
Satzungen können auf unserer Homepage unter „Satzungen“ bzw. „Kreisrecht“ abgerufen werden.