Antrag von TenneT, Bayreuth, (vormals transpower stromübertragungs gmbh) auf Durchführung eines Raumordnungsverfahrens gem. § 18 Hessisches Landesplanungsgesetz (HLPG); geplante 380-kV Höchstspannungsverbindung Wahle-Mecklar

2. Anhörung

Die transpower stromübertragungs gmbh hat bei mir einen Antrag auf Durchführung eines Raumordnungsverfahrens für die geplante Errichtung einer 380-kV Höchstspannungsverbindung zwischen dem Umspannwerk (UW) Wahle in Niedersachsen und dem UW Mecklar in Hessen gestellt. Die Leitung soll vor allem zum Transport der Windenergie in die südliche Bundesrepublik aus den Offshore-Windparks der Nord- und Ostsee zur Verfügung stehen.
Mit Wirkung vom 25.05.2010 habe ich entsprechend diesem Antrag das Raumordnungsverfahren eingeleitet. Die Anhörungsfrist endete am 31.08.2010.
Ein Ergebnis des Anhörungsverfahrens war es, dass der Vorhabensträger von mir aufgefordert wurde, ergänzende Unterlagen zur Machbarkeit von Teilverkabelungsabschnitten im Bereich der Variante B (Hessen Ost) zu erstellen. Dem ist der Vorhabensträger mit der Untersuchung der Machbarkeit möglicher Teilverkabelungsabschnitte „Band F, ergänzende Unterlage“ nachgekommen. Diese ergänzenden Unterlagen zu Erdkabelabschnitten befassen sich ausschließlich mit den Bereichen, bei der die planerischen Abstände zur bebauten Siedlung < 400 m, bzw. zu Wohngebäuden im Außenbereich < 200 m unterschritten werden (EnLAG, § 2). Ein Ausweichen auf angrenzende Natura 2000 Gebiete (VSG, bzw. FFH-Gebiete) im Freileitungsbau ist auf Grund der Erhaltungsziele ausgeschlossen. Das Konfliktrisiko ist trotz Vermeidungs- und Minimierungsmaß-nahmen hoch, erhebliche Beeinträchtigungen gem. § 34 Abs. 2 BNatSchG können nicht ausgeschlossen werden.
Die ergänzenden Unterlagen befassen sich daher ausschließlich mit den Siedlungs-Annäherungsbereichen der sogenannten Osttrasse (Variante B).
Dabei handelt es sich um in die Bereiche Witzenhausen; Witzenhausen OT Wendershausen; Bad Sooden-Allendorf, OT Hilgershausen;  Meißner; Waldkappel, OT Rodebach und Waldkappel.
Auf der Westtrasse werden die planerisch erforderlichen Abstände nach derzeitiger Kenntnis durchweg eingehalten, eine 2. Anhörung ist für die Trassenvariante A (Hessen West) insoweit entbehrlich.
Zur Einbeziehung der Öffentlichkeit werden die Verfahrensunterlagen in der Zeit vom

vom 8. November 2010 bis 7. Dezember 2010

im Regierungspräsidium Kassel (1. Stock, Zi. 112, Herr Zierau) sowie in den betroffenen Kommunen Witzenhausen, Bad Sooden-Allendorf, Meißner und Waldkappel sowie beim Kreisausschuss der Werra-Meißner-Kreises ausgelegt und können dort während der Dienststunden von jedem eingesehen werden. Die kompletten Verfahrensunterlagen sind ab dem 04.11.2010 im Internet unter folgender Adresse abrufbar: www.rov-wahle-mecklar.de.
Während des Auslegungszeitraums und bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, also bis zum 21. Dezember 2010, kann jeder schriftlich, per Telefax (Fax-Nr.: 0561/106-1641), per Mail (peter.zierau@rpks.hessen.de) sowie zur Niederschrift beim Regierungspräsidium Kassel, Steinweg 6, 34117 Kassel oder bei den oben genannten auslegenden Ämtern Anregungen und Bedenken zu den jetzt geplanten Erdkabelabschnitten vorbringen.
Zur zügigen und transparenten Durchführung des Raumordnungsverfahrens wird wieder im Rahmen des e-Governments das Internet zur Online-Beteiligung genutzt. Unter www.rov-wahle-mecklar-online.de sollte davon Gebrauch gemacht werden.
Das Regierungspräsidium übersendet den o. a. beteiligten Kommunen, den Fachbehörden, den anerkannten Naturschutzverbänden und der am Verfahren beteiligten Bürgerinitative für den Werra-Meißner-Kreis („Keine 380-kV-Freileitung im Werra-Meißner-Kreis“ e.V.) die Verfahrensunter-lagen (Band F) zur erneuten Stellungnahme.
Verfahrensbeteiligte, die bereits bei der ersten Anhörung eine ID erhalten bzw. sich bereits registriert haben, benutzen ihre ID bitte weiter. Der Zugang ist wieder ab dem 04.11.2010 frei geschaltet.

Die nunmehr zum Ergänzungsband F vorgetragenen Anregungen und Bedenken werden anschließend ausgewertet und finden Eingang in die Abwägung aller im ROV zu berücksichtigenden Belange. Es ist nicht erforderlich, Anregungen und Bedenken aus der ersten Anhörung zu wiederholen.
Im November 2010 veranstaltet das Regierungspräsidium Kassel, Abteilung Regionalplanung eine Info-Veranstaltung für die Verfahrensbeteiligten. Der Veranstaltungsort und –zeitpunkt wird noch über die ortsüblichen Medien rechtzeitig bekannt gegeben. Im Frühjahr 2011 findet dann eine Erörterung aller eingegangen Stellungnahmen statt. Mit dem Abschluss des Raumordnungsver-fahrens ist im Sommer 2011 zu rechnen.

Kassel, 25.10.2010                        Regierungspräsidium Kassel
                                21/1 – 93 d 30-11-ROV Wahle/Mecklar

Die Verfahrensunterlagen können beim Werra-Meissner-Kreis, Fachdienst 7.4 Natur- und Landschaftsschutz, Umweltschutz, Energieberatung , Schloßplatz 9, 37269 Eschwege, Raum 126 in der Zeit vom 08.11.2010 bis 07.12.2010 während der Dienststunden eingesehen werden.

Wird veröffentlicht.

Eschwege den  08. November 2010

Werra-Meissner-Kreis
Der Kreisausschuss
-Fachbereich Bauen und Umwelt- FD 7.4

Thiele
Erster Kreisbeigeordneter