Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2008 des Werra-Meißner-Kreises

Der Kreistag des Werra-Meißner-Kreises hat in seiner Sitzung am 10. Dezember 2010 folgenden Beschluss gefasst:

 

1.    Der Kreistag beschließt den vom Fachbereich Revision geprüften Jahresabschluss des Werra-Meißner-Kreises zum 31.12.2008 gemäß § 52 HKO in Verbindung mit   § 114u Abs. 1 HGO und erteilt dem Kreisausschuss Entlastung. Der Jahresabschluss wird bei einer Bilanzsumme von 168.879.104,19 € mit den folgenden Ergebnissen festgestellt:

 

ordentliches Ergebnis

- 578.293,62 €

 

 

außerordentliches Ergebnis

  418.184,12 €

 

 

Jahresergebnis / Fehlbetrag

- 160.109,50 €

 

2.    Das festgestellte Jahresergebnis für 2008 wird wie folgt verwendet:

 

ordentliches Ergebnis

- 578.293,62 €

 

 

 - Einstellung in die zweckgebundenen Rücklagen:

 

 

 

     - Gebührenrücklage „Abfallbeseitigung“

- 356.138,08 €

 

 

     - Rücklage „Schulumlage“

  - 30.769,69 €

 

 

ordentliches Ergebnis nach

Rücklagenzuführung

- 965.201,39 €

 

 

außerordentliches Ergebnis

  418.184,12 €

 

 

Ergebnisvortrag nach Rücklagenzuführung

- 547.017,27 €

 

 

 

Der Fehlbetrag nach Rücklagenzuführung von - 547.017,27 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.

 

3.         Der Rücklage „Schulumlage“ wird ein Betrag von 436.042,20 € entnommen und zum Verlustausgleich im Schulbereich an den Eigenbetrieb Gebäudemanagement  i. S. von § 11 Abs. 6 Eigenbetriebsgesetz weitergeleitet.

 

 

Der Jahresabschluss 2008 mit Anlagen des Werra-Meißner-Kreises liegt ab Montag, den 27. Dezember 2010, bis einschließlich Mittwoch, den 5. Januar 2011 (außer 31. Dezember 2010 bis 2. Januar 2011) im Kreisgebäude in Eschwege, Schloßplatz 9, Zimmer Nr. 201, während der Dienststunden öffentlich aus.

 

Gemäß § 52 Abs. 1 der Hessischen Landkreisordnung (HKO) in der vom 7. März 2005 an geltenden Fassung (GVBl. I S. 183), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2010 (GVBl. S. 119, 120), in Verbindung mit § 97 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der vom 7. März 2005 an geltenden Fassung (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2010 (GVBl. S. 119), geben wir dies hiermit öffentlich bekannt.

 

 

Eschwege, den 16. Dezember 2010


Werra-Meißner-Kreis

Der Kreisausschuss

 

R e u ß

(Landrat)