Beflaggung

Die Beflaggung der öffentlichen Gebäude in Hessen ist im Erlass vom 03. November 2022 (Staatsanzeiger für das Land Hessen, S. 1276/1277) geregelt. Diesen können sie hier downloaden.

 

Beflaggungstermine in Hessen

Datum Anlass
27. Januar Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus
11. März Gedenktag für die Opfer terroristischer Gewalt
1. Mai Tag der Arbeit
9. Mai Europatag
23. Mai Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes
17. Juni Jahrestag des 17. Juni 1953
20. Juni Bundesgedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung
20. Juli Jahrestag des 20. Juli 1944
3. Sonntag im September Hessischer Gedenktag für die Opfer von Flucht, Vertreibung und Deportation und Tag der Heimat in Hessen
3. Oktober Tag der deutschen Einheit
2. Sonntag vor dem 1. Advent Volkstrauertag
1. Dezember Jahrestag des In-Kraft-Tretens der Verfassung des Landes Hessen

 

Am Tag des Gedenkens für die Opfer des Nationalsozialismus,  am Gedenktag für die Opfer terroristischer Gewalt und am Volkstrauertag ist halbmast zu flaggen.

Zudem wird geflaggt zu den Tagen allgemeiner Wahlen

  • Wahl zum Europäischen Parlament
  • Bundestagswahl
  • Landtagswahl
  • Kommunalwahlen

Beflaggungen aus sonstigen besonderen Anlässen werden vom Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz bestimmt und bekannt gegeben.

 

Beflaggung

Ansprechpartner/in Kontaktdaten Anschrift
Herr
Siegfried Görke
VL-KO Kreisorgane
Telefon: 05651 302-1110
Telefax: 05651 302-1119
E-Mail: Siegfried.Goerke@Werra-Meissner-Kreis.de
Schlossplatz 1 und 9, 37269 Eschwege
Raum 2.07
Herr
Martin Kliebisch
VL-KO Kreisorgane
Telefon: 05651 302-1111
Telefax: 05651 302-1119
E-Mail: Martin.Kliebisch@Werra-Meissner-Kreis.de
Schlossplatz 1 und 9, 37269 Eschwege
Raum 2.06