Fachdienst Rechtsangelegenheiten
Der Fachdienst Rechtsangelegenheiten hat folgende Aufgaben:
- Beratung der Fachbereiche und Fachdienste der Kreisverwaltung sowie der Einrichtungen und Unternehmen des Landkreises in rechtlichen Fragen
- Unterstützung der Behördenleitung und der Gremien des Landkreises bei Rechtsangelegenheiten und bei Querschnittsaufgaben
- Prozessführung und Vertretung des Landkreises vor den Gerichten
- Mitwirkung bei der Erstellung von Verträgen und Satzungen (Kreisrecht)
- Bearbeitung von Angelegenheiten mit besonderer rechtlicher Schwierigkeit
- Förderung einer einheitlichen Rechtsanwendung in der Kreisverwaltung
Information zur Beratungshilfe
Rechtsberatung für Bürgerinnen und Bürger darf eine Behörde nicht anbieten. Dies ist vielmehr Aufgabe der niedergelassenen Rechtsanwälte. Wer sich aufgrund seiner persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse keinen Rechtsanwalt leisten kann, kann Beratungshilfe über das örtliche Amtsgericht erhalten. Die Beratungshilfe wird entweder direkt vom Amtsgericht gewährt oder der Ratsuchende erhält einen Berechtigungsschein, mit dem er einen Rechtsanwalt seiner Wahl konsultieren kann.
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Hier können Sie Gesetze der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Hessen sowie die Satzungen des Werra-Meißner-Kreises finden:
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