Bezeichnung:
OASIS - Spielersperrsystem
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Das Land Hessen, vertreten durch das Regierungspräsidium Darmstadt, ist mit der Errichtung und Unterhaltung eines bundesweiten Sperrsystems zum Schutz der Spieler und zur Bekämpfung der Glücksspielsucht beauftragt.

 

Für die hessischen Spielhallen wird ein eigenes Spielersperrsystem (OASIS HSpielhG) betrieben, in dem nur Daten von Spielern, die durch eine hessische Spielhalle gesperrt wurden, enthalten sind. Das Spielersperrsystem OASIS HSpielhG ist von allen Hessischen Spielhallenbetreibern zu nutzen.

 

Bundesweit steht daneben das Spielersperrsystem OASIS GlüStV all denjenigen Veranstaltern von Glücksspielen zur Verfügung, die nach dem Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) verpflichtet sind, sich an das übergreifende bundesweite Sperrsystem anzuschließen. Dies sind Spielbanken sowie Anbieter von Lotterien mit besonderem Gefährdungspotential, Sportwetten, Pferdewetten mit Festquoten und Glückspielen im Internet.

Verfahrensablauf

Anträge auf Anschluss an das Sperrsystem sind durch den Veranstalter von Glücksspielen (Hessische Spielhallen, Spielbanken, Anbieter von Lotterien mit besonderem Gefährdungspotential, Sportwetten, Pferdewetten mit Festquoten und Glückspielen im Internet) zu stellen.

Für den Anschluss an das Sperrsystem werden zwei Möglichkeiten angeboten:

  • WebService für automatisierte Abfragen (OASIS WS)
  • Webseite für manuelle Abfragen des Sperrsystems (OASIS WEB)

Es erfolgt der Abschluss eines Nutzungsvertrages zwischen dem Land Hessen, vertreten durch das Regierungspräsidium Darmstadt und dem jeweiligen Veranstalter.

An wen muss ich mich wenden?

Regierungspräsidium Darmstadt
 

Voraussetzungen

Der Abschluss des Nutzungsvertrages zum Anschluss an die Sperrdatei ist für Hessische Spielhallen bei Vorlage einer Spielhallenerlaubnis, für Anbieter von Glücksspielen nach dem Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV)  bei Vorliegen einer Erlaubnis oder Duldung aufgrund der Vorgaben des GlüStV möglich.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  1. Spielhallenerlaubnis bei hessischen Spielhallen bzw. Erlaubnis / Duldung nach den Vorgaben des Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) bei Glücksspielanbietern nach GlüStV.
  2. Formlose Mitteilung hinsichtlich des Umfangs des Anschlusses (OASIS WEB und/oder OASIS WS).
  3. Formblätter gemäß den Ausführungen auf der Homepage des Regierungspräsidiums Darmstadt.
  4. Formlose Mitteilung der Antworten auf die drei Sicherheitsfragen:
    -Wie lautet der Mädchenname Ihrer Mutter?
    -Welche Farbe hatte Ihr erstes Auto?
    -In welcher Stadt wurden Sie eingeschult?

Um im Falle eines technischen Problems Hilfe von der OASIS-Hotline +49 (0)6652 / 187 22 12 erhalten zu können ist zur Identifizierung des Anrufers die Beantwortung  einer der vorstehenden Sicherheitsfragen erforderlich.

Formblätter
(Regierungspräsidium Darmstadt)

Welche Gebühren fallen an?

Ab 01.03.2017 entfallen Anschlussentgelte für OASIS HSpielhG.

 


Für die Nutzung der Spielersperrdatei OASIS HSpielhG sind vom Nutzer folgende Entgelte zu entrichten:

Nutzungsabhängiges Entgelt
Einzelabfragen pro Jahr:

 

Zahl der Abfragen pro Jahr von   bis Kosten pro Abfrage 
0 249.999 0,048 Euro
250.000 499.999 0,044 Euro
500.000 999.999 0,036 Euro
1.000.000 1.999.999 0,020 Euro
2.000.000 3.999.999 0,012 Euro
4.000.000   0,001 Euro

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Keine.

Bearbeitungsdauer

1-2 Wochen nach Vorlage der vollständigen Unterlagen.

Anträge / Formulare

Anträge können per E-Mail eingereicht werden an oasis@rpda.hessen.de.

Bemerkungen

Spielersperrsystem OASIS
(Regierungspräsidiums Darmstadt)

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport

Fachlich freigegeben am

24.02.2017
Aktuell gewählt: Landkreis Werra-Meißner-Kreis