Das Land Hessen, vertreten durch das Regierungspräsidium Darmstadt, ist mit der Errichtung und Unterhaltung eines bundesweiten Sperrsystems zum Schutz der Spieler und zur Bekämpfung der Glücksspielsucht beauftragt.
Für die hessischen Spielhallen wird ein eigenes Spielersperrsystem (OASIS HSpielhG) betrieben, in dem nur Daten von Spielern, die durch eine hessische Spielhalle gesperrt wurden, enthalten sind. Das Spielersperrsystem OASIS HSpielhG ist von allen Hessischen Spielhallenbetreibern zu nutzen.
Bundesweit steht daneben das Spielersperrsystem OASIS GlüStV all denjenigen Veranstaltern von Glücksspielen zur Verfügung, die nach dem Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) verpflichtet sind, sich an das übergreifende bundesweite Sperrsystem anzuschließen. Dies sind Spielbanken sowie Anbieter von Lotterien mit besonderem Gefährdungspotential, Sportwetten, Pferdewetten mit Festquoten und Glückspielen im Internet.
Anträge auf Anschluss an das Sperrsystem sind durch den Veranstalter von Glücksspielen (Hessische Spielhallen, Spielbanken, Anbieter von Lotterien mit besonderem Gefährdungspotential, Sportwetten, Pferdewetten mit Festquoten und Glückspielen im Internet) zu stellen.
Für den Anschluss an das Sperrsystem werden zwei Möglichkeiten angeboten:
Es erfolgt der Abschluss eines Nutzungsvertrages zwischen dem Land Hessen, vertreten durch das Regierungspräsidium Darmstadt und dem jeweiligen Veranstalter.
Regierungspräsidium Darmstadt
Der Abschluss des Nutzungsvertrages zum Anschluss an die Sperrdatei ist für Hessische Spielhallen bei Vorlage einer Spielhallenerlaubnis, für Anbieter von Glücksspielen nach dem Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) bei Vorliegen einer Erlaubnis oder Duldung aufgrund der Vorgaben des GlüStV möglich.
Um im Falle eines technischen Problems Hilfe von der OASIS-Hotline +49 (0)6652 / 187 22 12 erhalten zu können ist zur Identifizierung des Anrufers die Beantwortung einer der vorstehenden Sicherheitsfragen erforderlich.
Formblätter
(Regierungspräsidium Darmstadt)
Ab 01.03.2017 entfallen Anschlussentgelte für OASIS HSpielhG.
Für die Nutzung der Spielersperrdatei OASIS HSpielhG sind vom Nutzer folgende Entgelte zu entrichten:
Nutzungsabhängiges Entgelt
Einzelabfragen pro Jahr:
Zahl der Abfragen pro Jahr von | bis | Kosten pro Abfrage |
---|---|---|
0 | 249.999 | 0,048 Euro |
250.000 | 499.999 | 0,044 Euro |
500.000 | 999.999 | 0,036 Euro |
1.000.000 | 1.999.999 | 0,020 Euro |
2.000.000 | 3.999.999 | 0,012 Euro |
4.000.000 | 0,001 Euro |
Keine.
1-2 Wochen nach Vorlage der vollständigen Unterlagen.
Anträge können per E-Mail eingereicht werden an oasis@rpda.hessen.de.
Anträge für Selbst- bzw. Fremdsperren
(Regierungspräsidiums Darmstadt)
Anträge für Anbieter von Glücksspielen nach dem Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV)
(Regierungspräsidiums Darmstadt)
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport