Bezeichnung:
Personalausweis - Adresse ändern
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Wenn sich die Adresse der Personalausweisinhaberin bzw. des Personalausweisinhabers wegen eines Umzugs geändert hat, ist nicht nur innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde die Anmeldung vorzunehmen, sondern auch die Änderung der Adressangaben im Personalausweis zu veranlassen.

Bei Änderung der Wohnanschrift wird auf der Rückseite des Personalausweises ein Adressaufkleber angebracht. Eine unbefugte Veränderung des Adressaufklebers führt zur Ungültigkeit des Personalausweises. Weiterhin ändert die Personalausweisbehörde die auf dem elektronischen Chip im Personalausweis gespeicherte Anschrift.

Personalausweis
(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)

Personalausweisportal
(Bundesministerium des Innern)

An wen muss ich mich wenden?

An die Personalausweisbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.

Welche Gebühren fallen an?

Keine.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport

Fachlich freigegeben am

18.08.2016

Aktuell gewählt: Landkreis Werra-Meißner-Kreis