Bezeichnung:
Personalausweis: Verlustanzeige
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Ist der Personalausweis abhandengekommen, d.h. der Personalausweis ist unauffindbar, verlorengegangen oder entwendet worden, hat die Ausweisinhaberin bzw. der Ausweisinhaber die Pflicht, der Personalausweisbehörde unverzüglich den Verlust und ggf. das Wiederauffinden des Ausweises anzuzeigen.

Haben Sie die Online-Ausweisfunktion eingeschaltet, so müssen Sie diese bei Diebstahl oder Verlust unverzüglich sperren lassen. Die Sperrung stellt sicher, dass jeder Missbrauchsversuch sofort erkannt wird; sieh dazu "Elektronischer Identitätsnachweis; Sperrung" (Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)

Bei Nutzung der Signaturfunktion ist der Verlust dem jeweiligen Signaturanbieter zu melden.

Elektronischer Identitätsnachweis; Sperrung
(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)

Elektronischer Identitätsnachweis; Sperrung von Signaturzertifikaten
(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)

Personalausweis
(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)

Personalausweisportal
(Bundesministerium des Innern)

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport

Fachlich freigegeben am

18.08.2016

Aktuell gewählt: Landkreis Werra-Meißner-Kreis