Bezeichnung:
Personalausweis, vorläufiger
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Für den Fall, dass Sie einen Personalausweis sofort benötigen und Sie nicht auf die Herstellung eines regulären Personalausweises durch die Bundesdruckerei GmbH warten können, weil Sie sich z.B. nicht durch einen gültigen Pass ausweisen können, besteht die Möglichkeit der unmittelbaren Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises.

Die Gültigkeitsdauer von vorläufigen Personalausweisen beträgt höchstens 3 Monate.

Personalausweis
(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)

Personalausweisportal
(Bundesministerium des Innern)

An wen muss ich mich wenden?

An die Personalausweisbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Ein anderes Ausweisdokument (z. B. Reisepass)
    und/oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde)
    zum Nachweis der Identität der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.
  • ein biometrietaugliches Passfoto (nach der Fotomustertafel).

Foto-Mustertafel
(Bundesdruckerei)

Welche Gebühren fallen an?

Für die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises wird eine Gebühr von 10,00 Euro erhoben.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport

Fachlich freigegeben am

18.08.2016

Aktuell gewählt: Landkreis Werra-Meißner-Kreis