Haben Sie unverschuldet durch eine Gewalttat einen gesundheitlichen Schaden erlitten?
Dann können Sie nach dem Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (OEG) Versorgung erhalten. Die Versorgung wird in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes gewährt und umfasst im wesentlichen Heil- und Krankenbehandlung, Beschädigten- und Hinterbliebenenrente und Leistungen der Kriegsopferfürsorge.
Ein Schmerzensgeld wird nicht gezahlt. Sach- und Vermögensschäden werden nicht ersetzt.
Ein entsprechender Antrag ist an das für Ihren Wohnort zuständige Amt für Versorgung und Soziales zu richten.