Bezeichnung:
Opferentschädigung
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Haben Sie unverschuldet durch eine Gewalttat einen gesundheitlichen Schaden erlitten?
Dann können Sie nach dem Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (OEG) Versorgung erhalten. Die Versorgung wird in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes gewährt und umfasst im wesentlichen Heil- und Krankenbehandlung, Beschädigten- und Hinterbliebenenrente und Leistungen der Kriegsopferfürsorge.

Ein Schmerzensgeld wird nicht gezahlt. Sach- und Vermögensschäden werden nicht ersetzt.

An wen muss ich mich wenden?

Ein entsprechender Antrag ist an das für Ihren Wohnort zuständige Amt für Versorgung und Soziales zu richten.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Geburtsurkunde oder bei persönlicher Abgabe des Antrages Personalausweis oder Reisepass
  • Meldebestätigung
  • Nachweis über die Staatsangehörigkeit (sofern nicht deutsche Staatsangehörigkeit)
  • für nicht EU-angehörige Antragsteller: Nachweis über ihren regelmäßigen Aufenthalt
  • ggf. in Ihrem Besitz befindliche medizinische Unterlagen (z. B. Gutachten)
  • ggf. Vollmacht, Betreuerausweis oder Bestallungsurkunde
Aktuell gewählt: Landkreis Werra-Meißner-Kreis