Sie dürfen nur dann als Patentanwalt tätig werden, wenn Sie von der Patentanwaltskammer zur Patentanwaltschaft zugelassen wurden. Die Zulassung müssen Sie beantragen.
Patentanwälte dürfen die folgenden Aufgaben wahrnehmen:
Auflistung der Tätigkeiten von Patentanwälten
(Patentanwaltskammer)
Prüfung zum Patentanwalt
(Deutsches Patent- und Markenamt)
Details zur praktischen technischen Tätigkeit für die Befähigung als Patentanwalt
(Deutsches Patent- und Markenamt)
Den Antrag auf Zulassung als Patentanwalt müssen Sie bei der zuständigen Stelle einreichen.
Das notwendige Antragsformular erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.
Die Patentanwaltskammer überprüft, ob Sie alle Voraussetzungen für die Zulassung erfüllen. Bei positivem Prüfungsergebnis erhalten Sie eine Einladung zur Vereidigung.
Die Vereidigung findet bei der Geschäftsstelle der Patentanwaltskammer in München statt. Nach der Vereidigung erhalten Sie eine Zulassungsurkunde. Erst ab diesem Zeitpunkt dürfen Sie die Berufsbezeichnung "Patentanwalt" beziehungsweise "Patentanwältin" führen.
Mit der Zulassung werden Sie Mitglied der Patentanwaltskammer und werden nach der Vereidigung in das elektronische Verzeichnis der Patentanwälte eingetragen.
Als Patentanwalt können Sie nur zugelassen werden, wenn Sie
Die Zulassung zur Patentanwaltschaft wird in folgenden Fällen versagt:
Gebühr: 300,00 Euro
Das Zulassungsverfahren ist üblicherweise innerhalb von 2 Monaten ab Antragstellung abgeschlossen.
Weiterführende Informationen
Auf den Seiten der Patentanwaltskammer finden Sie eine detaillierte Auflistung der Tätigkeiten von Patentanwälten.
Nähere Informationen zur Prüfung zum Patentanwalt sowie Details zur praktischen technischen Tätigkeit für die Befähigung als Patentanwalt und was als solche anerkannt wird, finden Sie auf den Internetseiten des Deutschen Patent- und Markenamts.
Auflistung der Tätigkeiten von Patentanwälten (PDF; 0,1 MB; 1 Seite; nicht barrierefrei)
Informationen zur Prüfung zum Patentanwalt
Details zur praktischen technischen Tätigkeit für die Befähigung als Patentanwalt
Zulassung zum Patentanwalt
(Patentanwaltskammer)
Patentanwaltskammer