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Gefahr durch Spraydosen und andere Druckgasverpackungen im Restmüll

Bildunterschrift: Beispiel Druckgasverpackung (Quelle: iStock)

Druckgasverpackungen wie Spraydosen und Campinggas-Kartuschen bestehen überwiegend aus Aluminium oder anderen Metallen und gehören, sofern sie vollständig entleert sind, in die Verkaufsverpackungs-Sammlung (Gelbe Tonne) oder in den Schrotthandel.

Defekte Druckgasverpackungen, die nicht vollständig entleert werden können, müssen bei der Schadstoffstation des Wertstoffhofes in Meißner-Weidenhausen abgegeben werden.

Keinesfalls dürfen Spraydosen und andere Druckgasverpackungen über den Restabfall entsorgt werden Sie stellen eine erhebliche Gefahr sowohl bei der Sammlung als auch bei der anschließenden Behandlung der Restabfälle dar. 

Sind die Druckgaspackungen nicht restlos entleert sind, können sie noch Treibgase wie Butan und Propan enthalten. Diese bergen ein hohes Risiko für Verpuffungen und Brände. Solche Vorfälle führen regelmäßig zu Sachschäden an Sammelfahrzeugen sowie Behandlungsanlagen und gefährden zudem die Gesundheit der Beschäftigten in der Abfallwirtschaft. 

„Die richtige Entsorgung von Druckgasverpackungen ist ein einfacher, aber wichtiger Beitrag für Sicherheit und Ressourcenschutz“, sagt Kreisbeigeordneter Dr. Philipp Kanzow.

Denn durch eine falsche Entsorgung über den Restmüll gehen wertvolle Sekundärrohstoffe verloren. Gleichzeitig können die Treibgase nicht vollständig durch die Abgasreinigungsanlage erfasst werden und belasten die Umwelt zusätzlich.

Weitere Informationen zum Thema:

Übersicht über häufige Druckgasverpackungen:

  • Propan/Butan-Gaskartuschen (Camping/Löten): Häufig verwendet für Campingkocher, Lötlampen oder Grills. Diese enthalten oft Butan-Propan-Gemische. Es gibt sie als Einwegkartuschen (Stech- oder Ventilkartuschen) oder als kleine, wiederbefüllbare Flaschen (z.B. 2 kg oder 5 kg).
  • Technische Gase (Schweißen/Handwerk): Kleine Stahl- oder Aluminiumflaschen für Schutzgase (Argon, Mischgase), Sauerstoff oder Acetylen. Diese sind oft als Eigentumsflaschen (statt Mietflaschen) für den mobilen Einsatz konzipiert und werden zum Händler zurückgegeben.
  • CO2-Flaschen (Getränke/Aquaristik/Technik): Kleine CO2-Flaschen werden für Sodawasserbereiter, Zapfanlagen oder in der Aquaristik genutzt. Es gibt sie in Größen wie 0,5 kg, 2,0 kg bis hin zu größeren Einheiten werden vom Handel getauscht.
  • Medizinische Gase: Kleine Sauerstoffflaschen für die Heimtherapie oder den Rettungsdienst.
  • Edelgase/Spezialgase: Für Laboranwendungen, z.B. Neon, Krypton oder Xenon in kleinen Druckbehältern. 

Behälterarten

  • Einweg-Druckgasbehälter: Diese Behälter sind für den einmaligen Gebrauch bestimmt und werden nach Gebrauch über die Gelbe Tonne oder als Stahlschrott entsorgt.
  • Wiederbefüllbare Kleinflaschen (Eigentumsflaschen): Diese Flaschen werden gekauft und können getauscht oder neu befüllt werden, was sie auf Dauer günstiger macht als Einwegbehälter.
  • Kartuschen (Stech- und Ventilkartuschen): Besonders kleine, meist zylindrische Behälter für Campingkocher oder Lötgeräte. Tausch beim Handel oder Schrotthandel bzw Gelbe Tonne. 

Für Auskünfte steht die Abfallberaterin Gabriele Maxisch telefonisch unter 05651 3024751 oder per E-Mail gabriele.maxisch@werra-meissner-kreis.de gerne zur Verfügung.

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