Arbeitsweisung
Die Jugendgerichtshilfe vermittelt Jugendliche (14-17 Jahre) und Heranwachsende (18-20 Jahre), die nach richterlicher Weisung oder nach Verfügung der Staatsanwaltschaft in Kassel gemeinnützige Tätigkeiten verrichten müssen. Hierbei sind die Fachkräfte auf die Unterstützung von geeigneten Einsatzstellen angewiesen. Gemeinnützige Einrichtungen können u.a. Vereine, kirchliche und öffentliche Träger oder sonstige dem Gemeinwohl dienende Einrichtungen sein.
Sofern seitens der Einsatzstellen Interesse besteht, einen Jugendlichen oder einen Heranwachsenden bei sich zu beschäftigten und ihm somit die Chance zu geben, aktiv und sinnvoll für sein Unrecht einzustehen, wenden Sie sich an die Fachkräfte der Jugendgerichtshilfe.
Weitere Informationen können Sie unserem Faltblatt „Die Arbeitsweisung - Chance sozialen Lernens“ entnehmen.
Arbeitsweisung (Information für Einsatzstellen)
Ansprechpartner/in | Kontaktdaten | Anschrift |
Herr Sebastian Kellner 4.6.3 Jugendgerichtshilfe / 4.6.1 Allgemeiner Sozialer Dienst | Telefon: 05651 302-54602 Telefax: 05651 302-50190 E-Mail: Sebastian.Kellner@Werra-Meissner-Kreis.de | Nordbahnhofsweg 1, 37213 Witzenhausen Raum 35 |
Frau N. Weber 4.6.3 Jugendgerichtshilfe | Telefon: 05651 302-1496 Telefax: 05651 302-1409 E-Mail: N.Weber@Werra-Meissner-Kreis.de | Schlossplatz 1, 37269 Eschwege Raum 131a |