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Verfahrenslotse

Rechtliche Grundlage: § 10b SGB VIII

Vorbehaltlich des Inkrafttretens eines entsprechenden Bundesgesetzes, bereitet das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) ab 2028 die Zusammenführung der Zuständigkeiten für die Gewährung von Leistungen der Eingliederungshilfe für junge Menschen mit und ohne Behinderungen unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe vor. Die Umsetzung der Neuregelungen soll dabei in drei Schritten erfolgen.

Stufe zwei sieht seit dem 1. Januar 2024 die Einführung sogenannter Verfahrenslotsen vor. Ihre Aufgabe ist, es junge Menschen, die aufgrund einer (drohender) Behinderung einen Anspruch auf Eingliederungshilfeleistungen geltend machen sowie ihre Mütter, Väter, Personensorge- und Erziehungsberechtigten unabhängig bei der Antragsstellung und der Verfolgung von Leistungen zu unterstützen. Sie sollen außerdem darauf hinwirken, dass die jeweiligen Rechte auch tatsächlich in Anspruch genommen werden und lotsen bei Bedarf in angrenzende Systeme. Die Verfahrenslotsen sind damit vor allem Vertrauenspersonen, entscheiden jedoch nicht über Anträge.

Wer kann die Verfahrenslotsen in Anspruch nehmen?

  • Alle jungen Menschen bis 27 Jahre mit (möglichen) Leistungsansprüchen der Eingliederungshilfe gemäß SGB IX bzw. § 35a SGB VIII (ggf. i.V.m. § 41 SGB VIII)
  • deren Mütter, Väter sowie die Erziehungs- und Personensorgeberechtigten

Wie läuft die Beratung?

Die individuelle, unabhängige und vertrauliche Beratung und Unterstützung durch den Verfahrenslotsen kann sowohl vor der Beantragung möglicher Hilfen als auch während bereits gewährter bzw. laufender Hilfen in Anspruch genommen werden. Sie erfolgt telefonisch, persönlich oder als Videoberatung und kann auf Wunsch der Anspruchsberechtigten auch im eigenen Haushalt stattfinden.

Terminvereinbarung

Entsprechende Anliegen oder Fragen können zunächst telefonisch oder per E-Mail kommuniziert und sodann das weitere Vorgehen abgestimmt werden.

Verfahrenslotse

Ansprechpartner/in Kontaktdaten Anschrift
Frau
Lea-Sophie Hüther
4.0.4 Verfahrenslotse
Telefon: 05651 302-1408
Telefax: 05651 302-1409
E-Mail: lea.huether@werra-meissner-kreis.de
Schlossplatz 1 und 9, 37269 Eschwege
Raum 2.28


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