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Amtliche Bekanntmachung über eine öffentliche Zustellung gemäß § 1 Hess. Verwaltungszustellungsgesetz i. V. m. § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG)

Für

Salwa Ali Ahmed Al-Zyabi

geb. am 23.12.2018

derzeitiger Aufenthalt unbekannt, letzte bekannte Anschrift: Mangelgasse 10, 37269 Eschwege, Fachbereich 3, Fachdienst 3.3 Ausländerbehörde des Werra-Meißner-Kreises, Bremer Str. 10a, 37269 Eschwege, während der Dienststunden

Montag bis Dienstag          09:00 – 12.00 Uhr

Donnerstag                        09:00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr

Freitag                                09:00 – 12.00 Uhr

ein Bescheid vom 23.10.2023, Aktenzeichen: FD 3.3 – AL-ZYABI, Salwa Ali Ahmed

Mit der öffentlichen Zustellung des Bescheides können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Bescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass gem. § 10 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetztes (VwZG), das Schriftstück als an dem Tage zugestellt gilt, an dem seit dem Tage des Aushängens zwei Wochen verstrichen sind.

Eschwege, 23.10.2023

Werra-Meißner-Kreis

Der Kreisausschuss

Fachbereich 3

Im Auftrag

gez. Glöckner

Verwaltungsleiter



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