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Wasserverband Losse - Feststellungsvermerk zum Wirtschaftsplan 2024

W A S S E R V E R B A N D   L O S S E

 

Feststellungsvermerk zum Wirtschaftsplan 2024

 

Aufgrund des § 9 Nr. 5 und § 23 der Verbandssatzung vom 08.11.2007 in der Fassung vom 18.11.2020 hat die Verbandsversammlung in ihrer Sitzung am 12.12.2023

folgende Feststellungen getroffen:

§ 1

Der Wirtschaftsplan wird für das Haushaltsjahr 2024

im Erfolgsplan

bei den Erträgen auf                                                             282.050 €

bei den Aufwendungen auf                                                   241.000 €

im Vermögensplan

bei den Erträgen auf                                                             1.828.000 €

bei den Aufwendungen auf                                                   1.617.300 €

festgesetzt.

 

Ein Stellenplan ist zurzeit nicht erforderlich.

§ 2

Kredite zur Finanzierung von Investitionen sind nicht erforderlich.

§ 3

Kassenkredite von insgesamt 1.186.000 € sind erforderlich.

§ 4

Die Beiträge der Verbandsmitglieder ergeben sich aus dem gemäß § 31 der Satzung für das Haushaltsjahr 2024 aufzustellenden Beitragsbuch.

§ 5

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.

 

Kaufungen, den 12.12.2023

WASSERVERBAND LOSSE

- Der Verbandsvorsteher -

Arnim Roß

 

Bekanntmachung des Wirtschaftsplans für das Wirtschaftsjahr 2024

Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die nach dem § 103 i.V.m. § 115 Abs. 3 der HGO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in § 3 ist erteilt.

Die Genehmigung folgt am Ende dieser Bekanntmachung.

Der Wirtschaftsplan 2024 liegt zur Einsichtnahme von Montag, 22. Januar bis einschließlich Dienstag, 30. Januar 2024 im Rathaus, Leipziger Str. 463, 34260 Kaufungen, Dachgeschoss, Verbandskasse, Zimmer 301, während der Geschäftszeiten öffentlich aus.

Kaufungen, den 05.01.2024

WASSERVERBAND LOSSE

Arnim Roß

Verbandsvorsteher

 

Regierungspräsidium Kassel

ZUSTIMMUNG

Hiermit erteile ich dem Wasserverband Losse gemäß § 75 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände vom 12.02.1991 (BGBl. 1991 Nr. 11 S. 405) in Verbindung mit dem Hessischen Ausführungsgesetz zum Wasserverbandsgesetz vom 16.11.1995 (GVBI. 1995 Nr. 22 S. 503) meine Zustimmung

zur Inanspruchnahme des in § 3 des Feststellungsvermerkes zum Wirtschaftsplan 2024 festgesetzten Höchstbetrages des Liquiditätskredits von

-- 1.186.000 EUR --

(in Worten: „Eine Millioneinhundertsechsundachtzigtausend Euro").

RPKS - Z5-33 c 05/33-2017/9

 

Kassel, den 21. Dezember 2023

- Siegel -

Regierungspräsidium Kassel

Im Auftrag

(Tampe)



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