Fachdienst Kommunale Rechts- und Finanzaufsicht
Zuständigkeiten:
- Wahrnehmung der Aufgaben des Landrats als Behörde der Landesverwaltung im Rahmen der allgemeinen Rechtsaufsicht sowie im Rahmen der Finanzaufsicht über kreisangehörige Kommunen und deren Eigenbetriebe, Sondervermögen etc.
- Allgemeine Kommunalaufsicht bzw. Finanzaufsicht über Verbände und Stiftungen
- Wahrnehmung der Aufgaben als Dienstvorgesetzter gegenüber den Wahlbeamten der kreisangehörigen Kommunen
- Durchführung von Bürgermeister-Dienstversammlungen