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Fachdienst Kommunale Rechts- und Finanzaufsicht

 

Zuständigkeiten:

  • Wahrnehmung der Aufgaben des Landrats als Behörde der Landesverwaltung im Rahmen der allgemeinen Rechtsaufsicht sowie im Rahmen der Finanzaufsicht über kreisangehörige Kommunen und deren Eigenbetriebe, Sondervermögen etc.
  • Allgemeine Kommunalaufsicht bzw. Finanzaufsicht über Verbände und Stiftungen
  • Wahrnehmung der Aufgaben als Dienstvorgesetzter gegenüber den Wahlbeamten der kreisangehörigen Kommunen
  • Durchführung von Bürgermeister-Dienstversammlungen


Dienstleistungen und Ansprechpartner