Allgemeine Informationen

Der Fachdienst umfasst sowohl Ausländer- als auch Personenstandsrecht und ist für die Erteilung, Verlängerung sowie Ablehnung aller Arten von Aufenthaltstiteln zuständig. Außerdem ist die Ausländerbehörde zentraler Ansprechpartner im Hinblick auf die Ausstellung arbeitsrechtlicher Erlaubnisse für die im Werra-Meißner-Kreis mit Erstwohnsitz gemeldeten Ausländer und Asylbewerber. Die Beteiligung im Visa-Verfahren obliegt der Ausländerbehörde ebenso wie die Ausstellung von Verpflichtungserklärungen im Rahmen von Einladungen ausländischer Besucher. Darüber hinaus gehören auch die Beratung und Entgegennahme von Einbürgerungsanträgen für die kreisangehörigen Städte und Gemeinden unter 7.500 Einwohnern zum Aufgabengebiet der Ausländerbehörde. Ebenso kann hier die Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit beantragt werden, ggf. erfolgt die Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises.

Ausländerbehörde

Rechtliche Bestimmungen für Ausländer ergeben sich aus internationalen Abkommen, dem Recht der Europäischen Union und aus dem nationalen Recht. Im nationalen Recht regelt das Aufenthaltsgesetz die Einreise, den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Förderung der Integration von Ausländern im Bundesgebiet.

Das Aufenthaltsgesetz enthält keine abschließenden Regelungen für den Aufenthalt eines Ausländers im Bundesgebiet. Soweit ein gesetzlicher Tatbestand nicht an die Ausländereigenschaft einer Person anknüpft, gelten die allgemeinen Gesetze. Ausländer müssen wie Inländer die gesetzlichen Gebots- und Verbotsnormen beachten.

Die Einreise ist nur dann zulässig, wenn sie im Einklang mit dem Aufenthaltsgesetz und den damit im Zusammenhang stehenden Rechtsvorschriften erfolgt.

Integration ist Recht und Pflicht der auf die Dauer hier lebenden Ausländer. Eingliederungsbemühungen von Ausländern werden durch ein Grundangebot zur Integration (Integrationskurs) unterstützt.

Telefonisch erreichen Sie die Mitarbeiter/innen der Ausländerbehörde von montags bis donnerstags
in der Zeit von 10:00 Uhr bis 11:30 Uhr.

Welche/r Mitarbeiter/in für Sie zuständig ist, entnehmen Sie bitte der angefügten Tabelle. Maßgebend sind in aller Regel die ersten Buchstaben Ihres Familiennamens, sofern Sie nicht einer der in der Spalte zentralisierte Zuständigkeiten aufgeführten Personengruppen angehören.

Übersicht über die Zuständigkeiten der Mitarbeiter/innen der Ausländerbehörde:

(Maßgebend i. d. R.: erste Buchstaben Ihres Familiennamens)

 

Zuständigkeit

Buchstabe/nMitarbeiter/inTelefonkontakt
    

Allgemeines Aufenthaltsrecht,

EU-Staatsangehörige,

Besuchsaufenthalte (Verpflichtungserklärung)

 

D, BA-BDFrau Hemmer05651/302-30322
AM-AZ, BE-BJ, Q, UFrau Hübenthal05651/302-30331
FA-FK, H, N, O, W, VFrau Koschalka05651/302-30329
FL-FZ, L, M, XFrau Klöpfel05651/302-30328
KFrau Scheffczik05651/302-30323
BU-BZ, S,Frau Schenk05651/302-30333
BK-BT, G, J, P, Y, ZFrau Steffen05651/302-30324
C, R, TFrau Wenderoth05651/302-30326
AA-AL, E, IFrau Zündel05651/302-30321
    
Zentralisierte  Zuständigkeiten (buchstabenunabhängig)
    
Asylbewerber - Duldung Frau Seidemann05651/302-30325
Asylbewerber - Aufenthaltsgestattung Frau Hübenthal05651/302-30331
    
Fachkräfteeinwanderung Frau Koschalka05651/302-30329
    
Einbürgerung und Staatsangehörigkeitsrecht Frau Schenk05651/302-30333
Passaufsicht der Städte und Gemeinden Frau Schmidt05651/302-30320

 

 

 

 

 


Dienstleistungen und Ansprechpartner

Ausländerangelegenheiten

Ansprechpartner/in Kontaktdaten Anschrift
Frau
S. Hemmer
3.3 Ausländerbehörde
Telefon: 05651 302-30322
Telefax: 05651 302-30392
E-Mail: auslaenderbehoerde@werra-meissner-kreis.de
Bremer Str. 10a, 37269 Eschwege
Raum 1.03
Frau
J. Hübenthal
3.3 Ausländerbehörde
Telefon: 05651 302-30331
Telefax: 05651 302-30392
E-Mail: auslaenderbehoerde@werra-meissner-kreis.de
Bremer Str. 10a, 37269 Eschwege
Raum 1.12
Frau
D. Klöpfel
3.3 Ausländerbehörde
Telefon: 05651 302-30328
Telefax: 05651 302-30392
E-Mail: auslaenderbehoerde@werra-meissner-kreis.de
Bremer Str. 10a, 37269 Eschwege
Raum 1.06
Frau
K. Koschalka
3.3 Ausländerbehörde
Telefon: 05651 302-30329
Telefax: 05651 302-30392
E-Mail: auslaenderbehoerde@werra-meissner-kreis.de
Bremer Str. 10a, 37269 Eschwege
Raum 1.13
Frau
M. Scheffczik
3.3 Ausländerbehörde
Telefon: 05651 302-30323
Telefax: 05651 302-30392
E-Mail: auslaenderbehoerde@werra-meissner-kreis.de
Bremer Str. 10a, 37269 Eschwege
Raum 1.09
Frau
J. Schenk
3.3 Ausländerbehörde
Telefon: 05651 302-30333
Telefax: 05651 302-30392
E-Mail: auslaenderbehoerde@werra-meissner-kreis.de
Bremer Str. 10a, 37269 Eschwege
Raum 1.05
Frau
A. Schmidt
3.3 Ausländerbehörde
Telefon: 05651 302-30320
Telefax: 05651 302-30392
E-Mail: auslaenderbehoerde@werra-meissner-kreis.de
Bremer Str. 10a, 37269 Eschwege
Raum 1.08
Frau
M. Seidemann
3.3 Ausländerbehörde
Telefon: 05651 302-30325
Telefax: 05651 302-30392
E-Mail: auslaenderbehoerde@werra-meissner-kreis.de
Bremer Str. 10a, 37269 Eschwege
Raum 1.10
Frau
L. Steffen
3.3 Ausländerbehörde
Telefon: 05651 302-30324
Telefax: 05651 302-30392
E-Mail: auslaenderbehoerde@werra-meissner-kreis.de
Bremer Str. 10a, 37269 Eschwege
Raum 1.14
Frau
M. Wenderoth
3.3 Ausländerbehörde
Telefon: 05651 302-30326
Telefax: 05651 302-30392
E-Mail: auslaenderbehoerde@werra-meissner-kreis.de
Bremer Str. 10a, 37269 Eschwege
Raum 1.11
Frau
M. Zündel
3.3 Ausländerbehörde
Telefon: 05651 302-30321
Telefax: 05651 302-30392
E-Mail: Auslaenderbehoerde@werra-meissner-kreis.de
Bremer Str. 10a, 37269 Eschwege
Raum 107