Fachdienst Hygiene

Der Fachdienst Hygiene ist für die Überwachung, Beratung und Begutachtung in Fragen des umweltbezogenen Gesundheitsschutzes, der Einhaltung von Hygieneanforderungen in Einrichtungen gemäß Infektionsschutzgesetz und Infektionshygieneverordnung, der Qualität von Trink- und Badewasser, Erkennung, Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Erkrankungen zuständig.

Er ist zudem verantwortlich für die hygienische Kontrolle öffentlicher Einrichtungen. Dabei erfolgt die Überwachung auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes (ifSG), des Hessischen Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst (HGöGD) sowie der Infektionshygieneverordnung. Nach § 36 IfSG müssen solche Einrichtungen einen schriftlichen Hygieneplan erstellen und unterliegen der Kontrolle durch das zuständige Gesundheitsamt.

Zu den Einrichtungen, die unter den Geltungsbereich des Infektionsschutzes fallen, zählen unter anderem folgende:

  • Krankenhäuser
  • Alten- und Pflegeheime, Seniorenheime
  • Betreuungseinrichtungen, Tageseinrichtungen
  • Gemeinschaftsunterkünfte, Massenunterkünfte, Obdachlosenunterkünfte, Asylunterkünfte
  • öffentliche Schwimmbäder
  • Praxen medizinischer Heilberufe
  • Gewerbebetriebe
    • Kosmetikstudios wie Nagelstudios, Fußpflege / Podologie
    • Friseure und Barbiere
    • Tattoo- und Piercingstudios

Weitere Aufgaben / Tätigkeitsfelder

  • Beratung bei der Erstellung eines Hygieneplans gemäß § 36 Absatz 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
  • Beratung von Einrichtungen in allen Fragen der Hygiene und Infektionsprävention (z. B. Reinigung, Desinfektion, Hygieneabläufe, Instrumenten-/Arbeitsmittelhygiene)
  • Entgegennahme und Bearbeitung von Hinweisen aus der Bevölkerung — insbesondere bei Meldungen über hygienische Missstände in öffentlichen bzw. betreuten Einrichtungen
  • Überprüfung und Kontrolle der Einhaltung der Hygiene- und Infektionsschutzvorgaben in betroffenen Einrichtungen — ggf. im Rahmen behördlicher Überwachung und ggf. Anordnung von Maßnahmen
  • Fachliche Beratung zu meldepflichtigen Infektionskrankheiten gemäß des Infektionsschutzgesetzes (IfSG)

Weiterführende Links: www.rki.de

Hygienebelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz

Weitere Informationen für die Hygienebelehrung gem. §43 IfSG finden Sie unter dem Fachdienst 5.1  (Hygienebelehrungen gem. §43 IfSG - WMK)



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