Zum Hauptinhalt springen logo WMK - Link zur Startseite

Fachdienst Betreuungsbehörde

Wir als Betreuungsbehörde sind Ansprechpartner für sämtliche betreuungsrelevante Fragen und rechtliche Vertretungsmöglichkeiten. Wir stehen dabei für alle Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung. Unsere Beratung erfolgt insbesondere im Vorfeld, aber auch während einer bestehenden gesetzlichen Betreuung.


Möglichkeiten der rechtlichen Vertretung bestehen in Form von...

 

...vorsorgenden Verfügungen


Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie eine Vertrauensperson bevollmächtigen, Sie im Sorgefall in von Ihnen schriftlich festgelegten Angelegenheiten zu vertreten. Durch eine Vollmachtserteilung soll eine vom Gericht angeordnete Betreuung vermieden werden.


In der Betreuungsverfügung können Sie festlegen, wer im Falle der Anordnung einer gesetzlichen Betreuung durch das Gericht zum/r Betreuer/in bestellt beziehungsweise nicht bestellt werden soll.


In einer Patientenverfügung können Sie schriftlich im Voraus für den Fall Ihrer Entscheidungsunfähigkeit festlegen, ob und wie Sie in bestimmten Situationen ärztlich behandelt werden möchten.

 

...gesetzlicher Betreuung

Sie haben einen rechtlichen Anspruch auf die Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung, wenn Sie volljährig sind und auf Grund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung vorübergehend oder dauerhaft nicht in der Lage sind, ihre rechtlichen Angelegenheiten eigenständig zu regeln. Der/die gesetzliche Betreuer/in wird vom Betreuungsgericht bestellt, kann Ihnen unterstützend zur Seite stehen und als Vertreter/in – in den seitens des Gerichtes festgelegten Aufgabenkreisen – für Sie handeln.

 

Unsere Aufgaben als Betreuungsbehörde…
 

  • Wir informieren Sie über die Bedeutung einer gesetzlichen Betreuung und klären Sie zum gerichtlichen Verfahren auf.
  • Wir können im Rahmen eines gemeinsamen persönlichen Gesprächs Ihren aktuellen Hilfebedarf besprechen.
  • Wir können gemeinsam nach möglichen Unterstützungsangeboten suchen und Ihnen diese vermitteln.
  • Wir leiten mit Ihrem Einverständnis das notwendige Verfahren beim Betreuungsgericht ein, wenn für Sie die Unterstützung einer gesetzlichen Betreuung in Frage kommen sollte.
  • Wir haben in diesem Zusammenhang die Möglichkeit – unter Berücksichtigung Ihrer Wünsche – eine geeignete Betreuungsperson vorzuschlagen.
  • Wir unterstützen das Betreuungsgericht bei der Sachverhaltsermittlung in einzelnen Betreuungsverfahren.
     
  • Außerdem beraten und unterstützen wir Sie, wenn Sie bereits eine/n gesetzliche/n Betreuer/in haben und es Schwierigkeiten oder Probleme in der Zusammenarbeit gibt.
     
  • Bei Interesse informieren und beraten wir Sie im Allgemeinen über die Möglichkeiten vorsorgender Verfügungen und stellen Ihnen bei Bedarf Informationsmaterial sowie Musterformulare zur Verfügung. (Wir weisen darauf hin, dass wir zu einer individuellen Rechtsberatung nicht befugt sind.)
  • Wir bieten Ihnen an, Ihre Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen öffentlich zu beglaubigen.
     
  • Wir agieren als Ansprechpartner für alle im Werra-Meißner-Kreis tätigen Betreuer und Betreuerinnen. Sollten Sie an der Übernahme von Betreuungen interessiert sein, können Sie gerne mit uns Kontakt aufnehmen.



Unsere kostenlosen Beratungsangebote können sowohl in den Räumlichkeiten der Betreuungsbehörde als auch – falls erforderlich – im Rahmen eines Hausbesuches von Ihnen in Anspruch genommen werden. Zur besseren Planung bitten wir um vorherige Terminabsprache.

Wir legen Wert auf einen vertraulichen Umgang mit Ihren persönlichen Daten sowie Angaben und unterliegen der Schweigepflicht!

Infoflyer der Betreuungsbehörde

Weitere Informationen erhalten Sie durch klicken auf unsere Dienstleistungen.


Dienstleistungen und Ansprechpartner