Fachdienst Unterhaltsangelegenheiten und andere Aufgaben
Der Fachdienst Unterhaltsangelegenheiten beschäftigt sich in unterschiedlichen Formen mit unterhaltsrechtlichen Fragen. Sie erhalten Beratung und Unterstützung bei Vaterschaftsfeststellungen und Unterhaltsangelegenheiten, es werden Pflegschaften und Vormundschaften minderjähriger Kinder geführt und Beurkundungen vorgenommen.
Wir bietet Eltern und jungen Volljährigen bis zum 21. Lebensjahr die Beratung und Unterstützung in Fragen zum Kindesunterhalt, Volljährigenunterhalt und Betreuungsunterhalt an.
Unter bestimmten Voraussetzungen können für minderjährige Kinder Beistandschaften für die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen eingerichtet werden.
Finanzielle Hilfen können durch die Beantragung von Unterhaltsvorschussleistungen in Anspruch genommen werden.
Beim Jugendamt ist die Beurkundung von Unterhaltsverpflichtungserklärungen kostenfrei möglich.
Grundlage für die Berechnung von Unterhaltsansprüchen ist die Düsseldorfer Tabelle. Die Anwendung dieser Tabelle kann durch das Jugendamt erläutert werden.
Unterhaltsangelegenheiten nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) XII
Überprüfung, Feststellung und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen nach dem SGB XII gegenüber geschiedenen, getrennt lebenden Ehegatten, Eltern von minderjährigen und volljährigen Kindern sowie von Ansprüchen der Eltern gegenüber Kindern, die kraft Gesetzes auf den örtlichen Leistungsträger übergegangen sind.
Auf einen Blick:
Unterhaltsansprüchen nach dem SGB XII
Örtliche Zuständigkeiten der Mitarbeiter:
Claudia Herwig:
- Eschwege A – H
- Sontra
- Witzenhausen
- Neu-Eichenberg
- Wehretal
Marco Sander:
- Eschwege I – O
- Bad Sooden-Allendorf
- Großalmerode
- Waldkappel
- Wanfried
- Meinhard
Angela Schmidt:
- Eschwege P – Z
- Hessisch Lichtenau
- Meißner
- Berkatal
- Herleshausen
- Ringgau
- Weißenborn
Hilfen zur Pflege
Weiterhin werden hier die Hilfen zur Pflege in Einrichtungen bearbeitet. Hierbei werden in bestimmten Fällen Kosten der vollstationären Dauer- und Kurzzeitpflege und der teilstationären Pflege für Bedürftige, die das 65. Lebensjahr vollendet haben, in Heimen des Werra-Meißner-Kreises sowie für aus dem Werra-Meißner-Kreis stammende Bedürftige, die in auswärtigen Heimen untergebracht sind, übernommen. Gleichzeitig wird die Grundsicherung nach dem SGB XII für Heimbewohner/-innen mitbearbeitet.
Die Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen umfasst Aufwendungen der häuslichen Pflege.