Fachdienst Bauaufsicht und Denkmalschutz
Die Bauaufsicht überwacht im Auftrag des Gesetzgebers das Einhalten des öffentlichen Baurechts. Daraus ergeben sich folgende Aufgaben:
- Prüfen von Bauanträgen
- Erteilen von Baugenehmigungen inklusive der erforderlichen denkmalschutzrechtlichen Genehmigung
- Beantworten von Bauvoranfragen
- Prüfung von Grundstücksteilungen
- Baustatische Prüfung und andere bautechnische Nachweise einschl. Überwachung, sofern diese Aufgabe nicht von Nachweisberechtigten oder Sachverständigen erbracht wird
- Prüfen von Sonderbauten
- Mitwirken bei der Brandschau
- Ordnungsbehördliche Maßnahmen im Rahmen der Bauaufsicht