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Fachdienst Bauaufsicht und Denkmalschutz

Die Bauaufsicht überwacht im Auftrag des Gesetzgebers das Einhalten des öffentlichen Baurechts. Daraus ergeben sich folgende Aufgaben:

  • Prüfen von Bauanträgen
  • Erteilen von Baugenehmigungen inklusive der erforderlichen denkmalschutzrechtlichen Genehmigung
  • Beantworten von Bauvoranfragen
  • Prüfung von Grundstücksteilungen
  • Baustatische Prüfung und andere bautechnische Nachweise einschl. Überwachung, sofern diese Aufgabe nicht von Nachweisberechtigten oder Sachverständigen erbracht wird
  • Prüfen von Sonderbauten
  • Mitwirken bei der Brandschau
  • Ordnungsbehördliche Maßnahmen im Rahmen der Bauaufsicht


Dienstleistungen und Ansprechpartner