Umschreibung eines Fahrzeuges von außerhalb oder innerhalb des Werra-Meißner-Kreises
Sie wollen ein Fahrzeug zulassen, welches zuvor außerhalb oder innerhalb des Werra-Meißner-Kreises gemeldet war?
Benötigt werden:
- Personalausweis des Halters (im Original)
- Personalausweis des Kontoinhabers (im Original oder beidseitige Kopie)
- Vollmacht bei Vertretung
Neben der Vollmacht zusätzlich: Personalausweis oder Pass des Vertreters. - Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Nummer der Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung
- SEPA-Lastschriftmandat
für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer. - Kennzeichenschilder
Bei zugelassenen Fahrzeugen, wenn das bisherige Kennzeichen durch ein Kennzeichen des Werra-Meißner-Kreises ersetzt werden soll.
Es ist auch möglich, das bisherige Kennzeichen beizubehalten.
Gebühren:
- Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
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